28.11.2012. Korrektur: In der ersten Version des Artikels habe ich die Debatte auf die Nacht von heute auf morgen angesetzt. Der Bundestag ist aber mächtiger als ich: Sie findet in der Nacht von morgen auf übermorgen statt. Pardon! Thierry Chervel
Korrektur: In der ersten Version des Artikels habe ich die Debatte auf die Nacht von heute auf morgen angesetzt. Der Bundestag ist aber mächtiger als ich: Sie findet in der Nacht von
morgen auf übermorgen statt. Pardon! Thierry Chervel
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Der Bundestag ist eine beeindruckende Institution – Marcel Weiß und das Blog
Digitale Linke der Linkspartei haben uns zuerst darauf aufmerksam gemacht (
hier und
hier). Wenn es drauf ankommt, arbeitet der
Bundestag auch Nachts. Es ist kaum zu glauben, aber die Debatte zum Gesetzentwurf für ein
Leistungsschutzrecht der Presseverlage ist für
morgen Nacht zwischen 2 Uhr und 2.45 Uhr angesetzt – so die neueste Auskunft nach einem Anruf in der Pressestelle des Bundestags. In der
Tagesordnung versteckt sich der Punkt Leistungsschutzrechte im
TOP 19, in dem es um Urheberrechte geht (das Leistungsschutzrecht ist ja gerade kein Urheberrecht, aber man hat es so zusammengefasst).
Der Entwurf ist hier nochmal als pdf-
Dokument nachzulesen. Zur Kasse gebeten werden sollen "Anbieter von
Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten im Netz.., die Inhalte
entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer." Ob es etwa auch den
Perlentaucher betrifft, wird mir daraus immer noch nicht klar. Aber eine Suchmaschine wie
rivva.de wäre sicherlich betroffen.
Heute haben die Zeitungen, auf eine eher ungeschickte
Kampagne von
Google zurückgreifend, nochmal ihre besten Journalisten losgeschickt, um "das
eigene Interesse als dasjenige der Allgemeinheit" auszugeben, wie es Michael Hanfeld in der
FAZ Google
vorwirft.
Stefan Niggemeier
hat dazu in einem Blogbeitrag alles gesagt: "Wo waren die flammenden Kommentare oder auch nur die kritischen Berichte, als die deutschen Verlage eine Kampagne für das Leistungsschutzrecht fuhren, als sie
zu Mikrofonständern mutierten, als Zeitungen wie die
Welt und
FAZ ihre eigenen Lobbyvertreter als unabhängige Experten ausgaben?" In der Debatte um das Leistungsschutzrecht entpuppten sich sämtliche Zeitungen bis hin zur renommierten
SZ mit ihrem unschlagbaren Heribert Prantl (heute
hier) als Desinformationsmedien.
Die Kostenpflichtigkeit von Informationsschnipseln konmt meiner Meinung nach einer
Privatisierung der Information gleich. Information muss zirkulieren können. Die angeblichen Wächter der Demokratie machen sich zu ihren Totengräbern. Vor dem
Bundesverfassungsgericht wird das Gesetz hoffentlich kläglich scheitern. Aber selbst bis dahin kann es schon Schaden anrichten. Schon die ganze Zeit hatte man den Eindruck, dass die Regierung sich
eigentlich schämt, dieses völlig überflüssige Paragrafenwerk in die Welt zu setzen. Es wird keine notleidende Zeitung retten. Es ist, weniger als ein Jahr vor der Bundestagswahl, eine Hommage auf die
Erpressungsmacht der Zeitungen, die
Bild, gleichgeschaltet mit
FAZ und
SZ, zuletzt an Christian Wulff so symbolisch ausagierte. Google mag groß und mächtig sein, für die Politik hängt der Hammer immer noch woanders.
Thierry Cherveltwitter.com/chervel