Grischa Detlefsen

Grenzen der Freiheit - Bedingungen des Handelns - Perspektive des Schuldprinzips

Konsequenzen neurowissenschaftlicher Forschung für das Strafrecht
Cover: Grenzen der Freiheit - Bedingungen des Handelns - Perspektive des Schuldprinzips
Duncker und Humblot Verlag, Berlin 2007
ISBN 9783428122127
Gebunden, 398 Seiten, 79,80 EUR

Klappentext

Muss sich das Strafrecht in Anbetracht der Erkenntnisse der Hirnforschung grundlegend ändern? Muss es auf eines seiner wichtigsten Fundamente, das Schuldprinzip, verzichten, als Schuldstrafrecht sogar abgeschafft werden? Diese Fragen haben in jüngster Zeit Debatten zwischen namhaften Wissenschaftlern aus den Bereichen der Hirnforschung, der Rechtswissenschaft und der Philosophie ausgelöst. Diesen Fragen geht die Verfasserin in ihrer Dissertation ausführlich nach. Die Freiheitsannahmen des Schuldprinzips werden aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Perspektive betrachtet. Ungelöste, teils noch kaum wahrgenommene Probleme der sog." automatisierten Verhaltensweisen" werden strafrechtsdogmatisch analysiert, ihre bisher allenfalls beiläufige rechtliche Behandlung wird wie die der sog. "Willkürbewegungen" anhand neurowissenschaftlicher Forschungsergebnisse kritisch überprüft. Diese Erkenntisse bestätigen die Abhängigkeit alles mentalen Erlebens des Menschen von neuronalen, also biologischen Vorgängen; darauf gründet die Verfasserin ihre Überlegungen. Ausführlich erörtert sie auch die vieldiskutierten "Libet-Experimente".

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.10.2007

Zwar findet Michael Pawlik diese Rostocker Jura-Dissertation "mutig und anregend", am Ende lässt er jedoch nicht viel übrig von diesem Generalangriff auf das Strafrecht. Ausgehend von angeblichen Erkenntnissen der Hirnforschung, wodurch Handeln nicht durch Wollen induziert werde, will Grischa Detlefsen das auf dem Schuldprinzip basierende Strafrecht revidieren. Denn wo es keine letzte Verantwortung des Menschen gibt, gibt es keine Schuld, und ohne Schuld darf es keine Strafe geben. Ihr Alternativentwurf setzt dabei vor allem auf ausgedehnte Therapiekonzepte, die Pawlik allerdings blauäugig erscheinen und dem kritischen Impetus der Autorin zuwiderlaufen. Denn was, fragt er, ist mit einem Delinquenten, der (oder dessen Hirn) keine Therapie annehmen will? Hier fürchtet Pawlik, drohe eher eine Ausweitung der Sicherungsverwahrung als ein humanerer Strafvollzug. Doch auch wenn diese Arbeit für ihn nicht aufgeht, hebt sie sich in seinen Augen wohltuend vom "Grau in Grau" der gängigen Dissertationen ab.
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