Hermann Wentker

Justiz in der SBZ/DDR 1945-1953

Transformation und Rolle ihrer zentralen Institutionen
Cover: Justiz in der SBZ/DDR 1945-1953
Oldenbourg Verlag, Berlin 2001
ISBN 9783486565447
Gebunden, 647 Seiten, 74,80 EUR

Klappentext

Im Justizwesen der SBZ und frühen DDR wurden rechtsstaatliche Strukturen und Verfahren Zug um Zug abgebaut. Hermann Wentker analysiert diesen Transformationsprozess, an dessen Ende Recht und Justiz Macht nicht mehr begrenzten, sondern nur noch ein Instrument der Politik darstellten. Im Mittelpunkt stehen die Deutsche Zentralverwaltung für Justiz und das DDR-Justizministerium in ihrer Abhängigkeit von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED. Thematisiert werden unter anderem Personalbesetzung und Personalentwicklung der Zentralbehörden, das Verhältnis zur Länderjustiz, der mehrfache Austausch des Justizpersonals, die Rekrutierung und Ausbildung von Nachwuchskräften, das Strafvollzugswesen, die Veränderung des Normengefüges sowie die Versuche, die Justiz in den Jahren bis 1953 zentral zu steuern.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.09.2001

Friedrich-Christian Schroeder präsentiert diese Einzeluntersuchung, die aus einem Forschungsprojekt des Münchener Instituts für Zeitgeschichte über "Die Errichtung der Klassenjustiz nach 1945 in der SBZ/ DDR in diktaturvergleichender Perspektive" hervorgegangen ist, mit gemischten Gefühlen. Der Stoff sei zu umfangreich und deshalb nur schwer verdaulich, klagt der Rezensent, der Autor argumentiere zu zaghaft, zumal in der Fülle der Details ein inhaltliche Linie kaum auszumachen sei. Vor allem mit der Schlussbetrachtung des Autors, in der dieser seine "diktaturvergleichenden Überlegungen" ausbreitet, zeigt sich Schroeder nicht einverstanden. So mokiert er sich über die Formulierung, die DDR habe mit der Deprofessionalisierung der Juristenschaft "einen hohen Preis" bezahlt - schließlich ließ sich der innere oder Klassenfeind auf diese Weise besser bekämpfen, schreibt Schroeder. Und auch der Behauptung Wentkers, die DDR habe den Unrechtscharakter ihrer Gesetze und Urteile mehr verschleiern müssen als die NS-Justiz, steht der Rezensent höchst kritisch gegenüber.
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