Joachim Lilla

Der Preußische Staatsrat 1921-1933

Ein biografisches Handbuch
Cover: Der Preußische Staatsrat 1921-1933
Droste Verlag, Düsseldorf 2005
ISBN 9783770052714
Gebunden, 388 Seiten, 59,80 EUR

Klappentext

Mit einer Dokumentation der im 'Dritten Reich' berufenen Staatsräte. Zwischen 1817 und 1945 gab es in Preußen insgesamt drei Körperschaften mit dem Namen "Preußischer Staatsrat": das 1817 errichtete Beratungsorgan des Königs, das de jure bis 1918 Bestand hatte; das in der Preußischen Verfassung von 1920 zur "Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates" gebildete Verfassungsorgan, das 1933 förmlich aufgehoben wurde; und das 1933 in dessen institutioneller Nachfolge errichtete Gremium, das offiziell der Beratung des preußischen Staatsministeriums dienen sollte. Im Mittelpunkt dieses Handbuchs steht der Staatsrat in der Weimarer Republik. Als "gewisses Gegengewicht gegen die Allmacht des Landtags" konzipiert - während der Verfassungsberatungen und in den zwölf Jahren seiner Existenz umstritten -, war es vor allem das Preußische Staatsministerium, das dessen Kompetenzen zu beschneiden suchte. Das vorliegende Handbuch will einen Beitrag zur Erforschung des Staatsrats leisten, indem es Materialien zu seiner Zusammensetzung und insbesondere zur Biographik seiner ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder aufbereitet. Mit der Auflösung des Verfassungsorgans im Juli 1933 war die Existenz des Staatsrats "als solche" - so das preußische "Ermächtigungsgesetz" vom 1. Juni 1933 - nicht beendet. In anderer Zusammensetzung und Aufgabenstellung bestand der "neue" Staatsrat weiter. Seine berufenen Mitglieder werden in einem gesonderten Teil biographisch dokumentiert. Die Einführung behandelt die Entstehung des Staatsrats von 1920, seine verfassungsrechtliche Stellung und seine Auflösung 1933 wie auch den Preußischen Staatsrat im "Dritten Reich" und den Staatsratsgedanken nach 1945.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.09.2005

Was haben Carl Schmitt, Gustaf Gründgens und Konrad Adenauer gemeinsam? Sie waren preußische Staatsräte mit Aufwandsentschädigung, verrät Rezensent Eberhard Kolb, Adenauer allerdings vor 1933 und die beiden anderen anschließend unter Görings Fittichen und mit satterem Salär. Und was war so ein "Preußischer Staatsrat"? Ein politisch unbedeutendes Mitglied in einem reinen Männerclub, lautet Kolbs Antwort. Der Bearbeiter Joachim Lilla habe die biografischen Daten der preußischen Staatsräte von 1921 bis 1933 in "oft mühevoller Recherche" zusammengetragen, und seine Einleitung gebe zudem einen Überblick über die Mitglieder und "Persönlichkeiten" nach 1933. Der preußische Staatsrat, referiert Kolb genauer, sei als ausgleichendes Element gegenüber zuviel Demokratie im Parlament von den Mitte- und Rechtsparteien "durchgesetzt" worden. Er hatte ein Vetorecht gegenüber vom preußischen Landtag beschlossenen Gesetzen, das er bei zehn Versuchen jedoch nur ein Mal durchsetzen konnte. Nach 1933, so der Rezensent, habe der neu zusammengesetzte Staatsrat ohne Konrad Adenauer nur noch sieben Mal bis 1936 getagt.
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