23.08.2016. Der Internationale Gerichtshof hat erstmals einen Islamisten wegen "Kulturzerstörung" veruteilt - ein historisches Urteil, so die taz. Überall wird über Burka und Burka-Verbot diskutiert: Sie ist gar kein religiöses Kleidungsstück, meint die Journalistin Meera Jamal in der SZ. Spiegel online kritisiert die linken Parteien, die bei diesem Thema einfach abwinken. Auch über den Burkini wird gestritten. Politico.eu lässt die Burkini-Erfinderin Aheda Zanetti zu Wort kommen, die mit diesem Badeanzug Keuschheit und Moderne verbinden will. Gawker macht zu - und rechtfertigt sich nochmal.
Politik, 23.08.2016
Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag wurde erstmals ein
Islamist angeklagt - und erstmals wegen
Kulturzerstörung. Ahmad al-Faqi al-Mahdi wurde vorgeworfen, als Chef der Sittenpolizei im dschihadistisch besetzren Timbuktu
Gräber und Mausoleen geschleift zu haben. Historisch sei dieser Prozess,
so Dominic Johnson in der
taz, "wegen seiner
Symbolwirkung. 'Angriffe auf das kulturelle Erbe', schreibt die American Bar Association, 'sind eine
zentrale Erscheinung moderner Konflikte geworden. Palmyra und Aleppo in Syrien, Mossul und Hatra im Irak sind alle angegriffen, bombardiert und zerstört worden. Diese Angriffe sollten in
einen Zusammenhang gestellt werden, als Bestandteil derselben globalen Strategie von Verfolgung und Zerstörung.' Oder, wie es Chefanklägerin
Fatou Bensouda am Montag in ihren einleitenden Worten sagte: 'Timbuktus Mausoleen zu zerstören bedeutet die Zerstörung der Wurzeln eines ganzen Volkes. Kultur ist,
wer wir sind. Unser kulturelles Erbe ist kein Luxusgut.'"
Gesellschaft, 23.08.2016
Wann wurde denn die Burka zum religiösen Symbol, fragt in der SZ die Journalistin Meera Jamal. Als sie Anfang der Achtziger in Pakistan aufwuchs, trug kaum jemand Burka, nur ein paar afghanische Einwanderinnen und Frauen in den Slums. Die jetzige Verbreitung findet sie gefährlich - und absurd: "Seitdem es im Islam unangemessen geworden ist, Fragen zu stellen, interessiere ich mich gerade für die Burka, den Gesichtsschleier und ihren Ursprung. Meiner Kenntnis nach gilt für die Hadsch, also die pflichtgemäße Pilgerreise nach Mekka, und den Gesichtsschleier Folgendes: 'Es ist jeder Frau im Weihezustand Ihram verboten, ihr Gesicht zu verschleiern, Männer dürfen ihren Kopf nicht bedecken.' Ich frage mich also: Man darf das Gesicht im 'Haus Gottes' nicht verschleiern. Aber ist Gott nicht allgegenwärtig?"
Europa, 23.08.2016
Anna Reimann
kritisiert in
Spiegel online die linken Parteien, die beim Thema
Burka-Verbot einfach abwinken, obwohl dieses tragbare Gefängnis gerade auch
linke Werte verletzt: "Es ist fatal, alles, was vorgeblich im Namen der Religion getan wird, auch unter den Schutz der Religionsfreiheit zu stellen. Dafür, was eine liberale Gesellschaft aushalten muss, gibt es überdies Grenzen, spätestens wenn seelische oder körperliche Gewalt ausgeübt wird." Ein
Osnabrücker Abendgymnasium, das einer Frau in Vollverschleierung die Teilnahme am Unterricht untersagte, hat unterdessen vor Gericht Recht bekommen,
meldet die
taz.
Isolde Charim
erklärt in der
taz, warum
Polygamie nicht im Zuge der Liberalisierung des Heiratsrechts legalisiert werden kann: "Die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften öffnet zwar die bisherige zivilrechtliche Definition der Ehe. Aber sie öffnet diese Definition nur in einer Hinsicht - in Hinsicht auf das
Geschlecht. Deren weitere Bestimmungen behält sie aber bei. Diese lauten: Eine Ehe muss unzertrennlich und dauerhaft,
partnerschaftlich und gleichberechtigt, treu und vertrauend sein... Polygamie aber kann genau dies nicht. Sie ist weder partnerschaftlich noch gleichberechtigt noch treu."
In Frankreich geht gleichzeitig die Debatte um den "
Burkini" weiter, der in
politico.eu auf das Unverständnis Zoya Sheftalovichs stößt. Sie
erzählt, dass der Burkini auf Auftrag
australischer Behörden entstand, um "keusch" (modest) gekleideten Frauen einen modernen Anstrich zugeben. Die Behörden beauftragen die libanesisch-australische Designerin
Aheda Zanetti, die von ihrem Werk nach wie vor überzeugt ist: "Der Burkini hat für muslimische Frauen und Mädchen
Wunder bewirkt. Sie haben Selbstvertrauen gewonnen, um aktiv zu werden... Ich habe das Design gemacht, um mich in die australische Kultur einzupassen. Ich habe den Schleier weggelassen und durch eine Kapuze ersetzt. Die Keuschheit war da, aber Silhouette, Stil und Image einer typischen muslimischen Frau waren weg, um in den
australischen Lifestyle zu passen. Der Burkini sieht wie jeder andere Badeanzug aus, nur keuscher."
Welt-Autor Thomas Schmid
beschwört in seinem Blog den "Geist von
Ventotene". Dort tagen Merkel, Hollande und Renzi, und dort schrieb einst der linke italienische Politiker
Altiero Spinelli als Gefangener Mussolinis ein prophetisches europäisches Manfest: "Am meisten beeindruckt der Text aber durch seine Ideen zur
europäischen Einigung. Denn hier ist er sehr klar und weit in die Zukunft ausgreifend. Kategorisch heißt es: 'Die erste Aufgabe, die nach dem Krieg anzugehen ist und ohne deren Lösung jeglicher Fortschritt ein trügerischer Schimmer bleiben würde, ist die endgültige
Beseitigung der Grenzen, die Europa in souveräne Staaten aufteilen.' Das ist die Lektion, die dieser Zeitgenosse des deutschen und italienischen Größenwahns gelernt hat: Die Nation ist
nicht das Maß der staatlichen Dinge, sie hat vielmehr eine Menge dazu beigetragen, die Völker Europas gegeneinander aufzubringen."
In der
FAZ macht Bülent Mumay seiner Wut und seiner Trauer über die
jüngsten Attentate und die staatliche Gewalt in der
Türkei Luft.
Urheberrecht, 23.08.2016
In der
FAZ kritisiert Adrian Lobe ein Gutachten des Volkswirtschaftlers
Justus Haucap, der dem Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) vorgeschlagen hat, das
Urheberrecht so zu lockern, dass Unterrichts- und Lehrmaterialien in Bibliotheken digital verliehen werden können. Dass Haucap auch noch
irights.info zitiert, ist für Lobe ein Beleg, dass hier die "IT-Lobby" das Urheberrecht schleifen will. Das Problem, um das es geht, hat
irights.info laut Lobe so formuliert: "Wenn
ein Lehrer an einer Realschule oder eine Wissenschaftlerin an einer Universität mit dem Urheberrecht in Berührung kommen, dann ist das meist ein eher frustrierendes Erlebnis: darf ein Arbeitsblatt mit urheberrechtlich geschützten Fotos ins Intranet der Schule oder gar auf eine Webseite hochgeladen werden? Wieviele Seiten eines Lehrbuchs darf ich im
digitalen Semesterapparat zur Verfügung stellen? Warum schickt mir die Bibliothek das gewünschte Buchkapitel auf Papier per Post und nicht einfach als PDF per Mail?" Vorschläge, wie man diese Probleme denn nun angehen soll, macht Lobe nicht.
Kulturpolitik, 23.08.2016
"Offenbar wird aber auch gebildeten Erwachsenen immer weniger die Erkenntnis zugetraut, dass historische Begriffe
aus ihrer Zeit heraus zu verstehen sind",
ärgert sich in der
FAZ Arnold Bartetzky, dem die
political correctness, in deren Namen jetzt beispielsweise gefordert wird, ein
antisemitisches Relief aus der
Wittenberger Stadtkirche zu entfernen, gewaltig auf die Nerven geht: "Auch die Taliban gaben vor, sich von für sie anstößigen Darstellungen verletzt zu fühlen, als sie 2001 die
Buddha-Statuen von Bamiyan in die Luft jagten. Gleiches tut auch der IS bei seinen Bilderstürmen. Was uns aber von den Taliban und vom IS unterscheidet, ist nicht zuletzt unsere Bereitschaft, Kulturleistungen und Geschichtszeugnisse auch dann zu respektieren, wenn sie
nicht zu unserem Weltbild passen."
Medien, 23.08.2016
Im
Altpapier polemisiert Frank Lübberding gegen eine angemaßte Wächterrolle der
Amadeu-Antonio-Stiftung, die mit einer von
Heiko Maas' gewollten Taskforce gegen "
Hasskriminalität" im Internet vorgehen solle: "Natürlich kann eine solche private Stiftung im Rahmen des Artikel 5 Grundgesetz machen, was sie will. Sie kann gegen die Neue Rechte polemisieren, oder wen sie dafür hält. Das Problem ist die Rolle eines
staatlich finanzierten Akteurs, der sich um die Reinhaltung deutscher Computerbildschirme vor Hatespeech kümmert. Sie ist nämlich weder ein Teil des PR-Apparates der Bundesregierung, noch hat sie eine Funktion in unserem Rechtssystem."
In einem Riesenartikel zum Abschied von
Gawker rechtfertigt sich Nick Denton noch einmal und muss auch diese traurige Einsicht über den Hulk-Hogan-Fall bekunden, mit dem ihn der Internetmillardär
Peter Thiel qua Prozessfinanzierung zu Fall brachte: "Selbst die natürlichen Alliierten von
Gawker hatten kein Interessen an einer Verteidigung der Pressefreiheit bei einem Fall, in dem es um ein Sex Tape ging. Journalisten sind sich der wachsenden Empfindlichkeit bei
Rachefeldzügen oder Internetmobbing bewusst." Tom Scocca
hält auf
Gawker dennoch fest: "
Gawker.com muss seine Geschäftstätigkeit aufgeben, weil eine wohlhabende Person sich entschieden hat, es
zu zerstören, indem sie Millionen von Dollar ausgibt. Das ist der einzige Grund."
Erstaunlich und seltsam, auch irgendwie rührend, wie der ganz große
FAZ-
Artikel Markus Rundes anfängt, der die
VG Media leitet, die den Zeitungen von der Politik geschenkt wurde, um Abgaben auf Informationssnippets zu erheben. "Wir haben dieser Digitalisierung nicht unsere
Wahlstimme gegeben. Wir haben nicht einen Sachverhalt zusammengetragen, verstanden, abgewogen und selbstbestimmt darüber entschieden. Wir haben kein Kreuz gesetzt für 'Ja' oder 'Nein', keiner Partei oder wenigen Unternehmern eine Generalvollmacht erteilt,
keine Patientenverfügung unterschrieben." Erstmals äußern sich in der
FAZ Hauptmanns Weber gegen die Industrialisierung!