In Buxtehude sind gerade 381 Stellen für ErzieherInnen in Kindergärten ausgeschrieben. In der Kindertagesstätte "Wilde Hummeln" wurde einer Mitarbeiterin dennoch
fristlos gekündigt. Grund war keineswegs mangelnde Qualifikation, sondern die einfache Tatsache, dass sie
aus der Kirche ausgetreten war,
berichtet Helmut Ortner bei
hpd.de. Dazu muss man wissen, dass die kirchlichen Unternehmen Diakonie (evangelisch) und Caritas (katholisch) zu den
größten Arbeitgebern in Deutschland gehören. Die Kirchen betreiben Tausende von Kindergärten und anderen Einrichtungen - und diese werden nicht aus Kirchensteuern finanziert. Als "Tendenzbetriebe" haben sie ein
eigenes Arbeitsrecht, das Kündigungen gestattet: "Ob Kita oder Einrichtungen in anderen sozialen Bereichen, etwa in der Jugendarbeit, der Sucht-Prävention, der Altenpflege sowie den vielfältigen Beratungszentren in kirchlicher Trägerschaft:
der Staat bezahlt. Warum aber wird das kirchliche Arbeitsrecht dann dem staatlichen Arbeitsrecht nicht angeglichen? Tatsache ist: An die
1,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen sind auch im Jahre 2023 noch immer Beschäftigte minderen Rechts. Ein unhaltbarer Zustand."