Der völkerrechtliche Schutz der WälderNationale Souveränität, multilaterale Schutzkonzepte und unilaterale Regelungsansätze. Diss.
Springer Verlag, Berlin
2002
ISBN
9783540430568, Gebunden, 575Seiten, 99,95
EUR
Klappentext
Unter Zugrundelegung neuester Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zeigt die Autorin die maßgeblichen Aspekte der weltweiten Waldzerstörung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht auf; zahlreiche regionale und internationale Waldschutzmaßnahmen werden vor dem Hintergrund der Diskussion um eine rechtlich verbindliche Waldschutzkonvention auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Angesichts der weltwirtschaftlichen Verflechtungen des Forstsektors und des Holzhandels ist ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt die Frage, ob und ggfs. inwieweit durch unilaterale außenhandelspolitische Instumente in Form von Verwendungsbeschränkungen und Kennzeichnungsregelungen für Holz in völkerrechtlich zulässiger Weise Einfluss auf die Vernichtung der weltweiten Waldbestände ausgeübt werden kann und darf.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.02.2003
Der Verlust der Regenwälder ist ein drängendes Umweltproblem, das ist seit längerem bekannt. Die Dissertation von Schulte zu Sodingen stellt die Zusammenhänge, auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse dar - und zwar, lobt Rezensent Milos Vec, mit "breiter Sachkunde". Interessant sei zum Beispiel der Hinweis darauf, dass zum Raubbau keineswegs in erster Linie die Tropenholz-Nachfrage in den Industriestaaten geführt hat. Da es sich aber um eine juristische Dissertation handelt, ist die zentrale Frage die nach der Möglichkeit des "juristischen Schutzes" der Regenwälder. Und hier liegt, meint Vec, auch das Problem der Arbeit. Die Zuständigkeit des Völkerrechts - die nach Ansicht des Rezensenten sowohl aus grundsätzlichen wie sehr praktischen Erwägungen heraus in Frage steht - wird wie selbstverständlich vorausgesetzt. Schulte zu Sodingen erweise sich hier als enttäuschend "normorientiert", für die Wirklichkeit der Voraussetzungen wie der möglichen Durchsetzung des völkerrechtlichen Eingriffs bleibe sie blind.