Zwischen Daseinsvorsorge und InfrastrukturZum Funktionswandel von Verwaltungswissenschaften und Verwaltungsrecht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt am Main
2006
ISBN
9783465034858, Kartoniert, 340Seiten, 66,00
EUR
Klappentext
Infrastrukturen revolutionierten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das städtische Leben in Deutschland. Mit Hilfe von neuen Infrastrukturleistungen wurden immer umfangreicher vitale Interessen technisch befriedigt: Gas- und Wasserversorgung wurden ab den 1860er Jahren in Deutschland etabliert und in intensiven Debatten wurde darüber diskutiert, wie eine "Reinhaltung" der Städte durch Kanalisationsnetze oder andere technische Systeme zu erreichen sei.
Das Buch wendet sich dem Infrastrukturaufbau aus verwaltungsrechtlicher Perspektive zu. Untersucht wird, welche politischen Erwartungen den Infrastrukturaufbau vorangetrieben haben und welche Funktion die Zeitgenossen dem "Recht" in diesem Modernisierungsprozess zuschrieben. Wichtige Aussagen zu beiden Fragen trifft die sich formierende Verwaltungsrechtswissenschaft. Sie trug dazu bei, dass der Staat und seine Verwaltung zunehmend an Bedeutung verloren; stattdessen betrieben bürgerlich dominierte Akteure wie der "Deutsche Verein für Öffentliche Gesundheitspflege" eine liberal ausgerichtete Infrastrukturpolitik. Es waren die Gemeinden, die in enger Kooperation mit den neuen Expertengruppen - den Medizinern und Technikern - für den städtischen Infrastrukturaufbau sorgten.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.02.2007
Hans Fenske zeigt sich alles in allem sehr angetan von Lorenz Jellinghaus' Buch, in dem er über Verwaltungsrecht und -Wissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schreibt. Jellinghaus konzentriert sich darin auf Fragen der Gesundheitspolitik, der Wasserversorgung und der Abwasserproblematik, erklärt der Rezensent und er lobt, dass der Autor dabei eine Vielzahl an Informationen und Erkenntnissen bietet. Allerdings, schränkt Fenske ein, überzeugen nicht alle Urteile des Autors gleichermaßen, die Einschätzung der weitreichenden Autorität des Kaiserreichs beispielsweise sieht der Rezensent als übertrieben an.