Das tatbestandsmäßige Verhalten des BetrugsEin normanalytischer Ansatz
Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt am Main
2005
ISBN
9783465033554, Kartoniert, 439Seiten, 88,00
EUR
Klappentext
Eine überzeugende Bestimmung des tatbestandsmäßigen Verhaltens des Betrugs (§263 StGB) fehlt bisher. Die Betrugsdogmatik schweigt sich weitgehend über die Kriterien aus, die ein Verhalten als täuscherisch und damit als tatbestandsmäßig charakterisieren. Stattdessen entscheidet die Einordnung als (konkludentes) Tun oder nur bei Vorliegen einer Garantenstellung strafbares Unterlassen vielfach darüber, wann eine strafbare Täuschung oder eine straflose Übervorteilung vorliegt, und damit über eine Grundfrage des Betrugs, nämlich wann die Ausnutzung von Kenntnissen im wirtschaftlichen Verkehr erlaubt und wann sie verboten ist.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.06.2005
Macht sich ein Zechpreller umstandslos des Betrugs schuldig oder ist vorher genau zu untersuchen, ob der geprellte Wirt von Anfang an wusste, dass der bedenkenlose Zecher kein Geld hatte? Petra Wittig plädiert in ihrer Betrugslehre dafür, die Eigenverantwortlich des Opfers zu berücksichtigen und argumentiert dabei mit der Systemtheorie, wie wir aus Gerd Roelleckes Rezension erfahren. Der Rezensent hält diese Idee für eine "unglückliche", denn die Soziologie könne die juristische Dogmatik nur "marginal" beeinflussen. Anderenfalls würde sie untergehen: "Nur ein Kirchentag kann sich die Buntheit der Welt ins Zelt holen. Vor ihm werden keine verbindlichen Entscheidungen erwartet." Gottseidank, so Roellecke weiter, versteht Wittig die Systemtheorie jedoch eh nicht so richtig. Im Ergebnis kommt sie daher offenbar zu dogmatisch richtigen Ergebnissen. Was der Rezensent nun wieder "systemtheoretisch konsequent" findet.