17.12.2014. Morgen entscheidet der Bundesgerichtshof in dem jahrelangen Prozess, den der Urheberrechtler Martin Vogel gegen die VG Wort angestrengt hat - Streitpunkt sind die Ausschüttungen der VG Wort an die Verlage. Wir präsentieren das Dokument, in dem er seinen Rechtsstandpunkt noch einmal resümiert.
Morgen verhandelt der Bundesgerichtshof in der Sache
Vogel./.VG Wort. Es geht dabei um die Beteiligung der Verleger an den Vergütungen der Urheber namentlich für die Privatkopie. Der Fall hat Bedeutung nicht allein für die beklagte VG Wort, sondern auch für die
VG Bild-Kunst und die
GEMA. Alle drei Verwertungsgesellschaften zusammen lassen der Verlegern jährlich
60 Millionen Euro zukommen, ohne dass die Verleger ihnen überhaupt Rechte zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragen haben. Martin Vogel hält das für Verstoß gegen den Treuhandgrundsatz. Er hat seinen Rechtsstandpunkt zu dieser Frage nachfolgend zusammengefasst.
Hier als pdf-Dokument.Nachtrag vom 5. Januar 2015: Die Entscheidung des BGH wurde
ausgesetzt, um eine Entscheidung des EuGH abzuwarten.
Mehr dazu hier.