22.05.2003. Die Random House Verlagsgruppe darf die Buchverlage des Springer Verlags nicht übernehmen, entscheidet das Bundeskartellamt.
Die
Random House Verlagsgruppe darf die Buchverlage des
Springer Verlags nicht übernehmen, entscheidet das
Bundeskartellamt. Eine ausführliche
Meldung finden Sie in der
Netzeitung. Der Erwerb sei nach vorläufiger Beurteilung in der angemeldeten Form nicht genehmigungsfähig, sagte Kartellamtspräsident
Ulf Böge nach Angaben des Internetmagazins. Der Bertelsmann Konzern hat bie 5. Juni Zeit, um Stellung zu nehmen. Eine
Unternehmensreaktion findet sich bereits auf den Seiten des Branchenmagazins Buchmarkt: "Die Verlagsgruppe Random House respektiert die Autorität der zuständigen Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, lehnt ihre Vorgehensweise und Meinungsbildung aber mit guten Gründen ab." Hier ist auch ein
kleines Interview mit
Tim Arnold, dem Leiter Unternehmenskommunikation Random House, zu lesen: "Wir sind
zuversichtlich, dass das Bundeskartellamt seine Bedenken aufgeben wird. Zahlreiche Rechtsgutachten und statistisches Material unterstützen unsere Argumentation", sagt Arnold dort.