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Buchbeschreibung Gebunden. Zustand: New. Nach dem Ersten Weltkrieg verzichteten die alliierten Siegermaechte auf eigene Strafverfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher, weil Deutschland sich bereit erklaerte, die Beschuldigten selbst vor dem hoechsten deutschen Gericht, dem Reichsgericht in Leipzig, a. Bestandsnummer des Verkäufers 6589999
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Buchbeschreibung Buch. Zustand: Neu. Neuware - Nach dem Ersten Weltkrieg verzichteten die alliierten Siegermächte auf eigene Strafverfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher, weil Deutschland sich bereit erklärte, die Beschuldigten selbst vor dem hà chsten deutschen Gericht, dem Reichsgericht in Leipzig, anzuklagen. Von den etwa 900 deutschen Militär- und Zivilpersonen, deren Auslieferung verlangt worden war, und den vielen Hundert, gegen die Deutschland aus eigener Initiative Ermittlungen eingeleitet hatte, wurden letztlich nur zehn verurteilt und sieben freigesprochen. Alle anderen Verfahren endeten mit einem Einstellungsbeschluss - der letzte erging 1931. In diesen Verfahren musste allerdings zum ersten Mal zur Rechtmäà igkeit von Kriegshandlungen Stellung genommen werden, wie auch zu der Frage was ein Kriegsverbrechen von einem gewà hnlichen Verbrechen unterscheidet oder wann sich ein Soldat strafbar macht. Gerd Hankel analysiert umfassend die Anklagepunkte und die Verteidigungsstrategien und zeigt die Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen auf. Bestandsnummer des Verkäufers 9783930908851
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