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Pferderecht - Rosbach, Peter;Weiß, Christian;Meyer, Katrin
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Zum WerkIn Deutschland leben über eine Million Pferde. Die in 25 Zuchtverbänden organisierten Züchter bringen es mit ca. 3.100 Hengsten und 53.000 Stuten auf 24.000 Fohlen pro Jahr, die oft noch per Handschlag verkauft werden. Man geht davon aus, dass in dem Wirtschaftssektor rund 300.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind und der Markt eine Wertschöpfung von ca. 3 - 4 Milliarden Euro jährlich aufweist.Dieser Ratgeber informiert ausführlich und verständlich über die zahlreichen Rechtsfragen, mit denen Erwerber und Halter von Pferden, darüber hinaus auch Pferdeliebhaber und -profis, wie z.B.…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkIn Deutschland leben über eine Million Pferde. Die in 25 Zuchtverbänden organisierten Züchter bringen es mit ca. 3.100 Hengsten und 53.000 Stuten auf 24.000 Fohlen pro Jahr, die oft noch per Handschlag verkauft werden. Man geht davon aus, dass in dem Wirtschaftssektor rund 300.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind und der Markt eine Wertschöpfung von ca. 3 - 4 Milliarden Euro jährlich aufweist.Dieser Ratgeber informiert ausführlich und verständlich über die zahlreichen Rechtsfragen, mit denen Erwerber und Halter von Pferden, darüber hinaus auch Pferdeliebhaber und -profis, wie z.B. Berufsreiter, konfrontiert sein können.InhaltDas Werk widmet sich zunächst dem Recht des Pferdekaufs und stellt ausführlich die Grundlagen dar. Die Autoren geben neben der Darstellung der Einzelfallrechtsprechung begründete Leitlinien an die Hand, mit denen eine verlässliche Beratung und Prognose über den Ausgang eines Rechtsstreits ermöglicht wird. So beispielsweise für die Frage, wie lange ein Pferd als neu und ab wann das Pferd als gebraucht gilt, nach welchen Kriterien der Verkäufer eines Pferdes zum Unternehmer wird und ob die Beweislastumkehr des Verbrauchsgüterkaufs bei Pferden gilt sowie wann die Sechs-Monats-Frist der Beweislastumkehr verlängert wird.Ferner finden sich Abhandlungen zu Reitverein, Reitstall, Reitlehrer, Sportgerichtsbarkeit und Doping, Tierarzt und Hufschmied.Die geschlossene Darstellung des Pferderechts endet mit einem Kapitel für Haftungsfälle und Mustern für typische Vertragsgestaltungen.Das Werk zeigt über 500 einschlägige Entscheidungen auf und unterstützt den Leser mit einem sehr ausführlichen Stichwort- und Fallregister.Vorteile auf einen Blick- alle Rechtsfragen zum Thema Pferd gebündelt in einem Werk- in verständlicher Sprache- mit Schwerpunkt auf PraxisrelevanzZur NeuauflageFür die 2. Auflage wurde das Werk gründlich aktualisiert.Der beruflichen Expertise der Autorengemeinschaft als Rechtsanwalt, Steuerberater bzw. Pferdewirtschaftsmeisterin entsprechend wurde Wert auf praktische Relevanz für die Lesergruppe der "Pferdeleute" gelegt.Zudem wurde ein neues Kapitel zur Betriebsoptimierung, Sanierung bzw. Krise eingebracht. Die Muster wurden erweitert.ZielgruppeFür Pferdekäufer, Reiter, Reitvereine, Reitstallbesitzer, Hufschmiede und Tierärzte.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 30.07.2018

Hoch zu Ross
Ein Handbuch zum Pferderecht

Alles Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Wer reitet, wird dem bekannten Sprichwort sofort zustimmen können. Alle anderen suchen ihr Glück - bedauerlicherweise - woanders. Doch wenn das Glück auf dem Rücken des Pferds zu finden ist: Was passiert, wenn man absteigt? Pferde machen nicht nur glücklich, sondern auch viel Arbeit. Es ist zudem ein teures Hobby. Schon die Anschaffung eines, sagen wir: vierjährigen, gut berittenen und einigermaßen schön entwickelten Wallachs kann einen (niedrigen) fünfstelligen Betrag kosten.

Da ist es gut und sinnvoll, sich genau zu überlegen, was - beziehungsweise: wen - man sich dafür kauft. Die Gefahren der Informationsasymmetrie sind nicht viel anders als in den Finanzanlagefällen, die Volker Looman regelmäßig in dieser Zeitung beschreibt. Manch ein Anfänger hat seine Geldbörse weit aufgemacht, um wenig später festzustellen, einen unmotivierten Ackergaul erstanden zu haben, der dank diverser Krankheiten vor allem dem Bankkonto des Tierarztes Freude macht. Ein Einschläfern wäre dann oft sinnvoll, wenn da nicht die Tochter wäre, die sich unsterblich in ihr Hottehü verliebt hat. Um es gleich zu sagen: Solchen Blankokäufern hilft auch das vorliegende Werk zum Pferderecht nicht weiter. Wer sich übers Ohr hauen lassen will, wird übers Ohr gehauen.

Auf den knapp 300 Seiten des vorliegenden Buches von Christian Weiß, Rechtsanwalt in Köln, und der Pferdewirtschaftsmeisterin Katrin Meyer geht es zunächst um den Pferdekauf. Dabei handelt es sich um ein Geschäft, das in seiner Emotionalität direkt hinter der Eheschließung kommt, letztlich aber genauso juristisch-nüchtern als Vertragsschluss betrachtet werden sollte. Noch nüchterner ist inzwischen der Gesetzgeber. Bis Ende 2001 gab es ein eigenes Pferderecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, das Viehrecht. Im Rahmen der Schuldrechtsreform wurden diese Vorschriften gestrichen. Das Mängelrecht für Pferde ist nunmehr identisch mit dem Mängelrecht für Sachen.

Ein normales Lehrbuch zum Schuldrecht würde daher fast ausreichen, da man die zusätzlich notwendigen pferderechtlichen Gerichtsentscheidungen heute in jeder juristischen Datenbank (und oft kostenfrei im Internet) abrufen kann. Der Vorteil eines aktuellen Werkes zum Pferderecht hätte sein können, die fundamentalen Neuregelungen durch den jüngsten Wegfall der unseligen Röntgenklassen zu erklären. Leider wird die Abschaffung des bis Ende 2017 gültigen "Röntgenleitfadens 2007" von den Autoren nur am Rande erwähnt. Da der neue "Röntgenleitfaden 2018" nun ausschließlich Röntgenbefunde auflistet, die von der "normalen Röntgenanatomie" abweichen, ist viele Rechtsprechung nicht mehr brauchbar.

Das gilt auch für die Darstellung zur Kaufuntersuchung, soweit dort immer noch von "zwölf Standardbildern" gesprochen wird, wo inzwischen doch achtzehn Röntgenaufnahmen empfohlen werden. Dem Verlag hätte man hier die Bereitschaft gewünscht, die Veröffentlichung ein paar Monate zu verschieben, um zu überlegen, was die neue Rechtslage für die alten Gerichtsentscheidungen bedeutet.

Weitere Kritikpunkte sind, dass viel vom Hufschmied gesprochen wird, aber kaum vom Hufpfleger (dieser Begriff taucht nicht einmal im Stichwortverzeichnis auf, das im Übrigen keine strenge alphabetische Sortierung kennt). Das auf dem Buchrücken angekündigte "Kapitel zu Betriebsoptimierung, Sanierung und Krise" besteht aus kaum mehr als drei Seiten und verweist für Details mehrfach auf Publikationen der Autoren in Fachzeitschriften. Nicht jeder Leser wird aber das Magazin "Rheinlands Reiter + Pferde" in den Ausgaben 11/2015 und 12/2015 zur Hand haben. Das Kapitel zum Deckvertrag besteht aus eineinhalb Seiten und endet mit dem Hinweis: "Weitergehendes beispielsweise zum so genannten Deckunfall kann in St. Georg Heft 4/2017 mit Expertenanmerkung Weiß/Meyer auf Seite 18 nachgelesen werden." In einem von Weiß und Meyer editierten Handbuch wäre hier mehr zu erwarten gewesen.

Auch der Hinweis, dass der "Münchener Kommentar" zum BGB Pferde schon dann als gebraucht ansieht, sobald sie geboren sind, ist zumindest ambivalent, steht doch in der zitierten Randziffer: "Die aus Gründen der Rechtssicherheit vertretene Ansicht, Tiere mangels allgemeingültiger und sinnvoller Abgrenzungskriterien generell als gebraucht anzusehen, ist zwar rechtspolitisch vorzugswürdig, dürfte jedoch mit dem Willen des historischen Gesetzgebers nicht vereinbar ein." Erstaunlich ist zudem, dass die Autoren teilweise (aber nicht durchgehend) in der Ich-Form kommentieren. Gibt es im bislang renommierten Verlag C. H. Beck kein Lektorat mehr?

Sinnvoll sind die Vertragsmuster am Ende des Buches, wobei beim Vertrag über die Reitbeteiligung Regelungsvorschläge zum Thema Fütterung und Pflege fehlen - die Autoren haben bei ihren Empfehlungen wohl einen großen Reitstall im Kopf. Doch viele Hobbyreiter halten Pferde auch in kleinen Herden zusammen. Dann stellen sich beispielsweise auch Probleme mit mündlich abgeschlossenen Reitbeteiligungen. Dazu findet sich im Buch zu wenig. An manchen Stellen hätte man sich zudem die Formulierung eigener Ansichten gewünscht, wenn Rechtsprechung noch fehlt. Gleiches gilt für den Tierschutz, der ausgespart bleibt. Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten aus dem Jahr 2009 sind, soweit ersichtlich, unerwähnt und unkommentiert. Allerdings kann man die Aussparung dieser Themen auch dem französischsprachigen Vergleichswerk "Droit du cheval et de l'équitation" von Manuel Carius vorwerfen, das 2013 erschienen ist. In der Neuauflage des englischsprachigen Vergleichswerks "Equine Law" von Frank Becker (2016) behandeln immerhin 10 von 375 Seiten den Tierschutz, obgleich dieser in den Vereinigten Staaten keinen Verfassungsrang hat.

JOCHEN ZENTHÖFER

Christian Weiß / Katrin Meyer: Pferderecht. C. H. Beck, München 2018. 302 Seiten. 49 Euro.

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