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Unter der deutschen Ratspräsidentschaft gewinnt der europäische Verfassungsprozess wieder an politischer Dynamik: In der "Berliner Erklärung" haben die Staats- und Regierungschefs vereinbart, die Europäische Union bis zum Jahr 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen. Durch die Präsidentschaftswahl in Frankreich sind die Chancen weiter gestiegen, dass die politische Substanz der EU-Verfassung erhalten werden kann. Der neue Kommentar von Prof. Christoph Vedder und Prof. Wolff Heintschel von Heinegg liefert zur rechten Zeit eine übersichtliche Darstellung des Europäischen…mehr

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Produktbeschreibung
Unter der deutschen Ratspräsidentschaft gewinnt der europäische Verfassungsprozess wieder an politischer Dynamik: In der "Berliner Erklärung" haben die Staats- und Regierungschefs vereinbart, die Europäische Union bis zum Jahr 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen. Durch die Präsidentschaftswahl in Frankreich sind die Chancen weiter gestiegen, dass die politische Substanz der EU-Verfassung erhalten werden kann.
Der neue Kommentar von Prof. Christoph Vedder und Prof. Wolff Heintschel von Heinegg liefert zur rechten Zeit eine übersichtliche Darstellung des Europäischen Verfassungsvertrages.
Der Handkommentar
o erläutert die gesamte EU-Verfassung Artikel für Artikel
o verdeutlicht vor dem Hintergrund des geltenden Europarechts die wesentlichen Neuregelungen des Verfassungsvertrages und
o ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle in der gegenwärtigen Debatte um die europäische Verfassung.

Der besondere Vorteil: Im Kommentar sind auch dieProtokolle und Anhänge, die Schlussakte und die deutschen Begleitgesetze abgedruckt. Das Werk bietet also ein vollständiges Bild der zukünftigen Rechtslage.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 25.06.2007

Ein Erlebnis voll von Honig
Der erste juristische Handkommentar zum EU-Reformvertrag – kompakt und luzide
Christian Morgenstern hat in einem seiner berühmtesten Gedichte den jüngsten Europäischen Gipfel schon auf seine Weise beschrieben. Das Gedicht geht so: „Palmström reist, mit einem Herrn von Korf, in ein sogenanntes Böhmisches Dorf. Unverständlich bleibt ihm alles dort, von dem ersten bis zum letzten Wort. Auch von Korf (der nur des Reimes wegen ihn begleitet) ist um Rat verlegen. Doch just dieses macht ihn blass vor Glück. Tiefentzückt kehrt unser Freund zurück. Und er schreibt in seine Wochenchronik: Wieder ein Erlebnis, voll von Honig!”
Bei der Interpretation dieses Poems
in Bezug auf die Europäischen Angelegenheiten soll an dieser Stelle nur auf den Ort näher eingegangen werden
(sein Schluss erklärt sich eh von selbst, er wird in allen Nachrichtensendungen so ähnlich gemeldet). Also zum Ort: Europa ist für die meisten Deutschen
ein Böhmisches Dorf, nur sehr viel
größer. In Böhmen selbst sprechen die Tschechen übrigens vom „spanischen Dorf”, die Engländer sagen „It’s Greek to me” oder auch „That’s double Dutch”, was so viel heißt wie: „Das ist noch unverständlicher als Niederländisch”. In Polen sagt man dazu „Das ist mir chinesisch” oder auch, dass man so viel verstanden habe „wie bei einer türkischen Predigt”. Insbesondere dieser polnische Phraseologismus trifft, wie die Gebrüder Kaczynski und die Geschichte des Gipfels gezeigt haben, in ganz besonderer Weise zu.
Stadtplan für Europa
Die Deutschen haben das Glück, dass just zum Höhepunkt der Gipfelei das erste deutschsprachige Kommentarwerk zum Europäischen Verfassungsvertrag publiziert worden ist (der seit dem Gipfel „Europäischer Reformvertrag” heißt, aber in der Sache keine entscheidenden Änderungen erfahren hat). Soweit ersichtlich, ist dieses 1248 Seiten dicke, und trotzdem recht handliche und kompakte Buch nicht nur in Deutschland, sondern europaweit die erste komplette juristische Kommentierung des Europäischen Verfassungs- beziehungsweise Reformvertrages – über den soeben auf dem EU-Gipfel in Brüssel gerungen worden ist. Wenn Europa den meisten Deutschen ein großes Böhmisches Dorf ist, dann haben sie mit diesem Buch, um im Bild zu bleiben, einen sehr ordentlichen Stadtplan: Es ist alles eingezeichnet, was wichtig ist, samt Hausnummern; es lässt sich dort alles nachschlagen, was man über Europa wissen muss.
Man wünschte sich Europa einfacher, man wünschte es sich so, dass ein Kommentar nicht über tausend Seiten braucht, um es zu erklären (auf den nachfolgenden knapp 250 Seiten werden dann sämtliche Protokolle und Anhänge zum Verfassungsvertrag abgedruckt). Europa bleibt kompliziert, auch wenn man dieses schöne Werk zu Rate zieht; aber das liegt nicht am Buch, sondern an Europa. Ein Stadtplan kann die Stadt nicht übersichtlicher zeichnen, als sie ist; er kann nur, so gut es geht, die Orientierung erleichtern. Und das gelingt dem Buch auf sehr respektable Weise.
Verschärftes Ungleichgewicht
Herausgeber sind die Europarechtler Christoph Vedder (er hat den Jean-Monnet-Lehrstuhl an der Universität Augsburg inne) und Wolff Heintschel von Heinegg (er lehrt an der Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder). Rechtswissenschaftler sind auch die weiteren 13 Autoren des Bandes, was abschreckend klingt, aber im Ergebnis nicht abschreckend ist. Selten kann mit einem juristischen Kommentarwerk auch ein interessierter normaler Mensch etwas anfangen. Mit diesem schon. Es ist für jeden, der sich mit Europapolitik beschäftigt, schier unentbehrlich.
Natürlich fehlen in diesem Werk noch die soeben in Brüssel vereinbarten Übergangs- und Befreiungsregeln, die vor allem den Polen und den Briten eingeräumt worden sind; es fehlen auch die Aufschubklauseln, die für etliche Artikel vereinbart worden sind. Das schmälert die Brauchbarkeit des Werks nur unwesentlich.
Das Buch erläutert die einzelnen Teile des Verfassungsvertrages, also die auf dem Gipfel immer wieder beschworene „Substanz” – in Teil I die Grundlagen, in Teil II die Charta der Grundrechte, in Teil III die „Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union”; Teil III stellt vom Umfang her den Schwerpunkt des Buches dar. Große politische Debatten werden in den Erläuterungstexten nicht ausgetragen: Die Kommentatoren halten sich zurück, sie schildern den Ist-Zustand.
Sie lamentieren auch dort nicht, wo man sehr wohl lamentieren könnte, beim Artikel I-20 beispielsweise, der das Europäische Parlament konstituiert: Nüchtern wird zur dortigen Vertretung der Unionsbürger festgestellt, dass „auch unter dem Regime des EVV”, also des Europäischen Verfassungsvertrages, die Gleichheit der Wahl nicht garantiert sei – weder im Sinne des gleichen Zählwerts der Stimmen, noch im Sinne des gleichen Erfolgswerts. Es ist nämlich so, dass schon nach heutigem Recht ein luxemburgischer Staatsbürger mit den Europa-Abgeordneten seines Landes elfeinhalbmal so viel Einfluss hat wie ein deutscher Staatsbürger. Diese ungleiche Gewichtung wird durch den Verfassungsvertrag nicht entschärft, sondern noch ein wenig verschärft – auf das Zwölffache. Im Bundestag beträgt die Abweichung zwischen dem größten und kleinsten Wahlkreis 1,8. Die nationalen Egoismen spiegeln sich also auch im Europa-Parlament wider, nicht nur, wie bis zuletzt umstritten, bei den Abstimmungen im Europäischen Rat.
Im Europäischen Rat soll bekanntlich das Prinzip der „doppelten Mehrheit” gelten (das Inkrafttreten dieser Abstimmungsmodalität ist aber nun in Brüssel, auf Druck Polens, weit hinausgeschoben worden). Doppelte Mehrheit heißt: Nicht nur eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten muss einen Vorschlag befürworten, sondern diese Mehrheit muss auch eine Mehrheit der Bevölkerung der Union repräsentieren. Auf eine hier noch ungeklärte Streitfrage weist der Handkommentar in einer Fußnote hin: Wer zählt denn zu dieser „Bevölkerung”? Nur die Staatsbürger? Oder auch die Unionsbürger? Oder bezieht man sich hier gar die gesamte Wohnbevölkerung? Solche Fußnoten sind die Fundgrube des Kommentars: Hier wird der Leser auf die europäischen Ungereimtheiten hingewiesen.
Concordantia Discordantium
Der Europäische Verfassungsvertrag ist, das macht das Kommentarwerk deutlich, keine richtige Verfassung. Er ist kein Vademecum für die Bürger Europas. Er ist ein Konglomerat, er fasst nur die bisherige Verträge zusammen und ändert sie in tiefgreifender Form – nämlich den Vertrag über die Europäische Union aus dem Jahr 1992 und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften aus dem Jahr 1957. Es ist schon deswegen besser, nicht von „Verfassung” zu reden, wie das nun auch der Gipfel beschlossen hat, weil dann nicht so viele falsche Erwartungen geweckt werden und weil man dann nicht so enttäuscht sein muss.
Der Vertrag ist letztendlich eine neue Concordantia Discordantium, eine neue „ausgleichende Zusammenstellung des Widersprüchlichen”: Die „Concordantia” des großen Juristen Gratian aus dem Jahr 1140 war ein gewaltiges Werk, das die ebenso zahlreichen wie widersprüchlichen Quellen des Rechts (damals des Kirchenrechts) in Ordnung brachte. Dieses Werk, auch Decretum Gratiani genannt, wurde dann zur Grundlage des Corpus Juris Canonici, zur Grundlage des gesamten mittelalterlichen Rechts. Diese Bedeutung wird auch der Verfassungsvertrag haben.
Beim Lesen dieses Vertrages hört man freilich keine Glocken läuten, da klingt auch nicht, wie bei so mancher nationaler Verfassung, ein demokratischer Urknall nach. Das Lesen dieses Verfassungsvertrages ist mühselige Arbeit – aber der neue Handkommentar macht diese Arbeit so leicht wie möglich.
HERIBERT PRANTL
CHRISTOPH VEDDER/WOLFF HEINTSCHEL VON HEINEGG (Hrsg.): Europäischer Verfassungsvertrag. Handkommentar. Nomos Verlag, Baden-Baden 2007. 1248 Seiten, 89 Euro.
Frankreich war das erste europäische Land, das in einem Referendum – am 29. Mai 2005 – den ursprünglichen Verfassungsvertrag abgelehnt hat. Reuters
SZdigital: Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München
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Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Höchsten Respekt zollt Rezensent Heribert Prantl diesem von Christoph Vedder und Wolff Heintschel von Heinegg herausgegebenen juristischen Handkommentar zum EU-Reformvertrag. Er lobt die Vollständigkeit und Verständlichkeit dieses Kommentars, an dem neben den Herausgebern dreizehn weitere Rechtswissenschaftler und Europarechtler gearbeitet haben. Dem Werk gelingt es zu seiner Freude eindrucksvoll, Orientierung über das komplizierte Gebilde Europa zu verschaffen und zwar so, dass auch ein "interessierter normaler Mensch" damit etwas anfangen könne. Die einzelnen Teile des Verfassungsvertrages - die Grundlagen, die Charta der Grundrechte und die "Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union" - werden seines Erachtens übersichtlich und klar erläutert. Dabei begrüßt er, dass die Kommentatoren in den Erläuterungstexten keine "großen politischen Debatten" ausfechten und auch nicht lamentieren, sondern sich zurückhalten und den Ist-Zustand schildern. Dass die kürzlich in Brüssel vereinbarten Übergangs- und Befreiungsregeln fehlen, mindert für ihn den Wert des Werks in keiner Weise. Prantls Resümee über das Buch: für jeden, der sich mit Europapolitik beschäftigt, "schier unentbehrlich".

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