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Der auf Günther Jakobs zurückgehende Begriff des Feindstrafrechts hat in den letzten Jahren zunehmend an Aktualität gewonnen und ist aus der Debatte um die Gewichtung von sich widersprechenden Sicherheits- und Freiheitsinteressen im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren kaum noch wegzudenken, gerade wenn brisante und medienwirksame Bereiche wie die Anti-Terror-Gesetzgebung oder das Sexualstrafrecht betroffen sind.
Geraldine Morguet analysiert zunächst den Begriff des Feindstrafrechts, indem das zugrunde liegende Theorienmodell und die äußeren Merkmale herausgearbeitet werden. In einem
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Produktbeschreibung
Der auf Günther Jakobs zurückgehende Begriff des Feindstrafrechts hat in den letzten Jahren zunehmend an Aktualität gewonnen und ist aus der Debatte um die Gewichtung von sich widersprechenden Sicherheits- und Freiheitsinteressen im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren kaum noch wegzudenken, gerade wenn brisante und medienwirksame Bereiche wie die Anti-Terror-Gesetzgebung oder das Sexualstrafrecht betroffen sind.

Geraldine Morguet analysiert zunächst den Begriff des Feindstrafrechts, indem das zugrunde liegende Theorienmodell und die äußeren Merkmale herausgearbeitet werden. In einem zweiten Schritt wird das geltende Strafrecht (auch anhand von Beispielen aus Kriminalpolitik und Rechtsprechung) auf übereinstimmende Eigenschaften untersucht. Dabei belegt nicht zuletzt der anschließende Vergleich mit ausländischen Rechtssetzungsentwicklungen (v. a. Kolumbien, GB), dass sich der Strafgesetzgeber auch zukünftig kaum der Einbeziehung tendenziell "feindstrafrechtlicher" Maßnahmen verwehren wird. Schließlich wird herausgestellt, dass Feindstrafrecht z. T. durchaus zweckerfüllend, also geeignet und erforderlich sein kann, bestimmte Kriminalitätsbereiche effektiv zu bekämpfen. Dagegen richtet sich die nachfolgende Prüfung der Verhältnismäßigkeit selbstverständlich nach den Schranken, die das Grundgesetz dem strafrechtlichen Regelungsinstrumentarium vorgibt. Daraus folgt nicht nur die Unvereinbarkeit des Feindstrafrechts mit grundlegenden Verfassungsprinzipien, sondern auch, dass die Jakobssche Konstruktion, soweit sie über die bei ihm benannten Merkmale hinausgeht, sich nicht mit dem tatsächlich praktizierden Recht deckt. Damit bleibt das Modell eben im Wesentlichen theoretisch, auch wenn es sonst durchaus geeignet ist, die mit der gegenwärtigen Maschinerie von Bekämpfungs- und Sicherheitsgesetzgebung einhergehenden Gefahren eindringlich vor Augen zu führen.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Bei der zum Buch verarbeiteten Dissertation von Geraldine Louisa Morguet handelt sich um die bislang umfangreichste Auseinandersetzung mit den Feindtstrafrechtsthesen des Bonner Rechtsphilosophen Günther Jakobs. So weit so gut, meint Michael Pawlik. Mit der Gratwanderung der Autorin bei der Bewertung von Jakobs kommt Pawlik allerdings nicht klar. Mal kritisiert sie die Verfassungswidrigkeit des Feindstrafrechts, mal versucht sie dessen Verfassungskonformität nachzuweisen, kritisiert der Rezensent seinerseits. Die zu diesem Zweck von Morguet vorgenommene Kriterienverschärfung zur Feststellung des feindstrafrechtlichen Tatbestands empfindet Pawlik als unzulässige Beschneidung des Konzepts. Am Ende weiß der Rezensent gar nicht mehr genau, wie die ursprüngliche Kritik am Feindstrafrecht sich eigentlich begründen lässt - es scheint ja alles in Ordnung.

© Perlentaucher Medien GmbH
"Die vorliegende Dissertation bietet einen umfassenden und profunden Überblick über die bestehende Debatte zum Thema Feindstrafrecht. Die Autorin verknüpft das Theoriekonzept Jakobs' gekonnt mit der aktuellen Debatte um die Ausweitung der Kriminalisierung, vor allem im Bereich des Terrorismus. Dabei versteht sie es nicht nur, die Rezeption in der Rechtswissenschaft auf den Punkt genau zu referieren, sondern ermöglicht mit der Darstellung von Rechtsprechungsbeispielen und Erläuterung der darin mehr oder weniger zum Ausdruck kommenden feindstrafrechtlichen Tendenzen ein tiefes Eindringen in die Materie, das dem Leser zeigt, dass die Konzeption keineswegs bloß theoretischer Natur ist. Es handelt sich bei der vorliegenden Arbeit um einen sehr engagierten Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion, der dadurch an besonderem Wert gewinnt, dass das theoretische Konzept anhand der Rechtswirklichkeit auf die Probe gestellt wird." Dr. Alice Sadoghi, in: Journal für Strafrecht, 3/2009