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Leseprobe zu Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Bd. 5. Teil 2

06.12.2012.
Durch die Verordnung des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich vom 22. April 1942 fällt das Vermögen der deutschen Juden in Belgien an das Deutsche Reich(45)


Verordnung über den Verfall des Vermögens von Juden zu Gunsten des deutschen Reiches, vom 22. April 1942.(46)

Auf Grund der mir erteilten Ermächtigung verordne ich für Belgien und Nordfrankreich folgendes:
§ 1
Gemäß § 2 der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 722) hat ein Jude die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, das ist am 27. November 1941, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Er verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er nach diesem Zeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nimmt, mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland.
§ 2
(1) Das Vermögen des Juden, der die deutsche Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz verliert, verfällt mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit dem Deutschen Reich. Dem Deutschen Reich verfällt ferner das Vermögen der Juden, die bei dem Inkrafttreten der Verordnung staatenlos gewesen sind und zuletzt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder nehmen.
(2) Der Militärverwaltungschef kann für das in Belgien und Nordfrankreich befindliche Vermögen Ausnahmen von dem Vermögensverfall zulassen.
§ 3
Das Deutsche Reich haftet für die Schulden eines Juden, dessen Vermögen dem Deutschen Reich verfällt, nur bis zur Höhe des Verkaufswertes derjenigen Sachen und Rechte dieses Juden, die in die Verfügungsgewalt des Deutschen Reiches gelangt sind. Rechte an den auf das Deutsche Reich übergegangenen Gegenständen bleiben bestehen.
§ 4
Forderungen gegen das verfallene Vermögen sind innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung oder bei einem späteren Eintritt des Vermögensverfalls innerhalb von 6 Monaten nach diesem späteren Zeitpunkt bei dem Militärverwaltungschef anzumelden. Die Befriedigung von Forderungen, die nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht werden, kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§ 5
(1) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für den Vermögensverfall vorliegen, trifft im Zweifelsfall der Militärverwaltungschef.
(2) Die Verwaltung und Verwertung der verfallenen Vermögen obliegt innerhalb von Belgien und Nordfrankreich dem Militärverwaltungschef.
§ 6
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Der Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich.(47)


LUXEMBURG


Das Konsistorium der Israelitischen Kultusgemeinde nimmt am 16. September 1940 Stellung zu den Plänen, alle Juden innerhalb von vierzehn Tagen aus Luxemburg zu vertreiben(48)

Denkschrift des Konsistoriums der Israelitischen Kultusgemeinde,(49) ungez., vom 16.9.1940(50)


Am Donnerstag, den 12. September 1940 wurde Herr Oberrabbiner Dr. Robert Serebrenik(51) durch Offiziere der Sicherheitspolizei angewiesen, alle in Luxemburg ansässigen Juden innerhalb von 14 Tagen zur Auswanderung zu bringen, andernfalls sie nach Ablauf dieser Frist mit Sammeltransporten weggeschafft würden.(52)
Diese Mitteilung wurde am Freitag, den 13. September 1940 einer Abordnung des Israelitischen Konsistoriums im Verlauf einer Aussprache wiederholt und auf die strikte Einhaltung des Termins von 14 Tagen hingewiesen.
Sollte diese Maßnahme zur Ausführung gelangen, so würde sie einer Austreibung gleichkommen, die in der Geschichte ohne Präzedenzfall ist, und hier eine Judenschaft treffen, die Luxemburg als einem selbständigen und neutralen Staatswesen stets angehörte und nun völlig schuldlos einer Behandlung unterworfen würde, die keinem anderen gegenüber in dieser Schärfe und Integralität angewandt worden ist.
Im Deutschen Reich ist seit 1933 die Auswanderung gefördert worden, wobei alle sich im Frieden bietenden Möglichkeiten ausgenutzt wurden.(53) Gleiches gilt seit 1938 für die Ostmark und schließlich für das Protektorat Böhmen und Mähren. Infolge des Kriegsausbruches jedoch mußte die Weiterführung der durch die Gemeinden und Komités betriebenen Gesamtauswanderungsarbeit bis zum Friedensschluß eingestellt werden. Im Altreich leben derzeit noch 300 000 Juden, in der Ostmark ungefähr 80 000 und im Protektorat 150 000.(54) Sie alle, deren Emigrationspläne durch den Kriegsausbruch vereitelt wurden, genießen auch heute den Schutz der deutschen Behörden. Erst nach Friedensschluß wird - nach Erklärung führender Persönlichkeiten des Reiches, wie sie vor einigen Wochen offiziell gemacht worden sind - das Judenproblem einer "endgültigen Lösung" ! durch gesteigerte Fortsetzung der organisierten Auswanderungsarbeit und Bereitstellung von überseeischen Siedlungsgebieten nähergebracht werden können.(55)
Die Durchführung der gerade gegen die luxemburger Judenschaft mitten im Kriege ergriffenen Maßnahmen stellt darum, sowohl ihrem generellen Charakter nach als auch infolge der Zeitumstände, die luxemburgischen Kultusgemeinden vor ein schlechthin unlösbares Problem.
Dies nicht etwa deshalb, weil die Juden Luxemburgs den Sinn der Zeit und die Lage der Dinge nicht verstanden hätten. Im Gegenteil! Seit Wochen und bereits Monaten gehen die unaufhörlichen Bemühungen des Konsistoriums dahin, die Auswanderung zu fördern, die Umsiedlung zu beschleunigen, die ungezählten und vielfältigsten Hindernisse einer geordneten Emigration in mühevoller Kleinarbeit hinwegzuräumen.(56) Die Schwierigkeiten, die sich der Lösung dieses Problems entgegentürmen, sind nicht eigene, sondern fremde, äußere, die unsere zielbewußte Arbeit mit der Schwere höherer Gewalt lähmen: a) Nachdem die Verbindungen mit den Überseeländern, die allein für neue Einwanderungen aufnahmefähig sind, eine nach der anderen weggefallen sind, bleiben einzig und allein die Häfen Portugals offen. Die Einreise nach Portugal hinwiederum setzt den Besitz eines gültigen Überseevisums und den Nachweis einer Einschiffungsmöglichkeit in kürzester Frist voraus. - b) Die Konsulate der Vereinigten Staaten sowie fast aller anderen Überseeländer haben die Erteilung weiterer Visen für die Dauer des Krieges grundsätzlich eingestellt. - c) Schiffskarten können in Portugal nur mittels Devisen gekauft werden; weiter verlangen die meisten überseeischen Einwanderungsländer Vorzeige- und Landungsgelder in hohen Devisenbeträgen. Da Luxemburg dem Reich gegenüber Deviseninland ist, entstehen hieraus weitere, fast unüberwindliche Schwierigkeiten.(57)
Ungeachtet dessen hat das Konsistorium seit dem 10. Mai 1940 unaufgefordert mit allen verfügbaren legalen Mitteln gesucht, die Abwanderung im Rahmen der bestehenden, durch die Kriegsverhältnisse natürlicherweise beschränkten Möglichkeiten zu fördern. Abgesehen von der Einzelabwanderung nach Belgien und dem besetzten Gebiet Frankreichs, die in den letzten Wochen einen größeren Umfang angenommen hatte, verließ am 14. August 1940 ein 50 Menschen umfassender, von den deutschen Behörden bewilligter Transport Luxemburg mit dem Zwischenziele Portugal.(58) Herr Albert Nußbaum,(59) Vorsitzender der Israel. Kultusgemeinde Luxemburg, begleitete diesen Transport und hat im Zuge eingehender Verhandlungen mit den jüdischen Wanderungsstellen zu Lissabon die Möglichkeiten einer geordneten und legalen Auswanderung nach Überseeländern geprüft. Nach seiner Rückkehr am 9. September gingen wir daran, diese Arbeit in großzügiger und umfassender Weise zu organisieren und Dossiers für die Juden Luxemburgs anzulegen, die auf schnellstem Wege nach Lissabon verbracht werden sollten, um dort von den kompetenten Wanderungsbüros bearbeitet und nach und nach liquidiert zu werden.
Nach den in Lissabon gemachten Feststellungen bieten sich die nachstehenden Möglichkeiten: a) U.S.A. für einzelne durch Eingreifen der dort weilenden, Bürgschaft stellenden Verwandten in Zusammenarbeit mit den jüdischen Institutionen, b) Uruguay, Chile und andere südamerikanische Länder: für diese gilt das gleiche; c) Brasilien: hier kommt eine größere Anzahl landwirtschaftlich geschulter Kräfte in Betracht; d) Mozambique: bietet Ingenieuren Arbeitsmöglichkeiten; e) Kongo: als Bestimmungs- oder Durchgangsland für Personen, die 10 000 belgische Franken vorweisen können; f) Palästina: auf dem Wege der Anforderung durch dort selbst wohnende Verwandte; usw. - Alle diese Möglichkeiten werden, sobald die Dossiers in Lissabon sind, genauestens geprüft und nach Lage des einzelnen Falles jeweils verwirklicht werden.(60)
Diese geregelte und zielbewußte Arbeit, die einer großen Zahl in Luxemburg wohnender Juden die legale Auswanderung und den Neuaufbau ihrer Existenz in Überseeländern zu beschaffen geeignet ist, läuft nun Gefahr, unter dem Druck der drohenden Zwangsfortbringung im Keime erstickt und völlig zunichte gemacht zu werden!
Und dabei stellt diese Arbeit nur einen Teil dessen dar, was das Konsistorium an Anstrengungen zur Betreibung der Abwanderung neuestens unternommen hat!
Wie das Konsistorium schon bisher unaufgefordert seinen guten Willen bei der Organisierung der Emigration unter Beweis gestellt hat, so ist es auch weiter bereit und befähigt, dies in verstärktem Maße und in großzügiger Weise zu tun. Schon haben sich hunderte Glaubensgenossen gemeldet, die - sobald sie im Besitze der Passagierscheine und von der Devisenstelle, bzw. dem Devisenschutzkommando abgefertigt sind - ihre Ausreise teils nach Belgien, teils nach dem besetzten oder dem unbesetzten Frankreich antreten werden, wo sie einerseits bei Verwandten einen Rückhalt, andererseits durch Auswertung dort liegender Guthaben die Möglichkeit kümmerlichen Lebens für eine Übergangszeit finden könnten. Schließlich werden ungefähr 200 Personen dieser Tage in den Besitz von Visen für die Dominikanische Republik gelangen und nach Überprüfung ihrer Einschiffungsmöglichkeiten Zwischenaufenthalt in Portugal nehmen können.
Mitten in diesen umfassenden Bemühungen trafen uns die Mitteilungen vom 12. und 13. September 1940 wie ein Donnerschlag. Die ganze organisatorische Tätigkeit des Konsistoriums ist durch die drohende Ausführung jener Maßnahme über den Haufen geworfen worden. An die Stelle einer geordneten Arbeit trat Panik, die Arbeitskraft und Entschlußfähigkeit jedes einzelnen sind gelähmt!
[…]


Der SD-Führer des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg berichtet am 15. Juli 1941 über den Stand der Vertreibung und Verfolgung der Juden(61)

Meldungen aus Luxemburg (geheim), Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg,(62) gez. i.A. SD-Führer Grünzfelder,(63) an den SD-Abschnitt Koblenz vom 15.7.1941


[…](64)
Auswanderung von Juden.
Vor dem 10. Mai 1940 befanden sich im Lande Luxemburg etwa 3800 Juden. Hiervon sind bis zum 1.7.1941 rund 3000 Juden ausgewandert, sodaß sich zur Zeit noch 796 Juden im Lande Luxemburg befinden.
Infolge der Schließung der amerikanischen Konsulate haben nur noch 79 Juden die Möglichkeit, nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika auszuwandern. Der Abtransport wird in den nächsten Tagen erfolgen. Etwa 20 Juden sind am 22.6.1941 im Zuge der Rußland-Aktion von dem Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg festgenommen worden. Ihre Überführung in ein Konzentrationslager für die Dauer des Krieges ist bereits beantragt.(65)
Über die Erschließung neuer Auswanderungsmöglichkeiten nach Übersee (Südamerika) schweben zur Zeit noch Verhandlungen in Berlin. Nach einem Erlaß des RSHA vom 21.6.1941(66) ist zur Zeit aus militärischen Gründen nicht mit einer Evakuierung der im Reich oder in den besetzten Gebieten ansässigen Juden nach Serbien, nach dem Balkan oder dem Generalgouvernement zu rechnen.
Die jüdische Kultusgemeinde in Luxemburg hat 305 Juden als altersschwach und krank gemeldet. Diese Juden werden zur Zeit auf ihre Transportfähigkeit hin amtsärztlich untersucht. Die amtsärztlich als nicht transportfähig bezeichneten Juden sind für eine Unterbringung in der jüdischen Irrenanstalt in Bendorf/Sayn(67) vorgesehen, die zur Zeit jedoch nur über 20 freie Betten verfügt. Bis zur endgültigen Überführung sollen die nicht transportfähigen Juden in den beiden jüdischen Altersheimen in Luxemburg geschlossen untergebracht werden.(68) Durch diese Maßnahme werden diese Juden bereits aus dem öffentlichen Verkehr in Luxemburg verschwunden sein.
In Luxemburg verbleiben außer den oben genannten angeblich altersschwachen und kranken Juden noch 425 arbeitsfähige Juden, die nicht auswanderungsfähig sind. Diese Juden sind zum Teil bereits im Arbeitseinsatz (Saarburg, Trier) eingesetzt.
Das Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg beabsichtigt, diese 425 Juden einschl. ihrer Familienangehörigen in das SS-Sonderlager Hinzert zu überführen und sie dort in einen geschlossenen Arbeitseinsatz zu bringen, bis eine andere Evakuierungs- oder Auswanderungsmöglichkeit gegeben ist. Die Zustimmung des RSHA ist bereits beantragt.(69)
Mit dieser Regelung kann die Judenfrage in Luxemburg als gelöst angesehen werden.
Die Synagoge in Luxemburg-Stadt wird in den nächsten Tagen abgebrochen werden. Die Synagoge in Esch/Alzig - TB.(70) vom 10.6.1941(71) - [ist] bereits abgebrochen. An ihrer Stelle wird ein größerer Kinderspielplatz errichtet.
Das Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg hat dem CdZ den Erlaß einer Verordnung über das Auftreten, die Kennzeichnung und das Verhalten der Juden in der Öffentlichkeit vorgeschlagen.(72) Diese Verordnung ist bis zur restlosen Durchführung der oben genannten Maßnahmen dringend erforderlich. Bereits im allgemeinen Teil des Lageberichts vom 8.7.1941(73) ist über das provozierende Auftreten der Juden im Norden von Luxemburg, insbesondere von Ettelbrück, über eine auffallende Annäherung der Juden an die deutschfeindlich gesinnte Geistlichkeit berichtet worden. Inzwischen konnte weiter festgestellt werden, daß die Juden auf dem Wochenmarkt und in allen Geschäften in Luxemburg ohne Unterschied Einkäufe machen. In der luxemburgischen Tagespresse ist deshalb noch einmal ausdrücklich unter Strafandrohung darauf hingewiesen worden, daß Juden nur in den Geschäften einkaufen dürfen, die eigens dazu bezeichnet worden sind. Nach einer weiteren Meldung legen die Juden in Ettelbrück in letzter Zeit ein anmaßendes Benehmen an den Tag. Die deutschbewußte Einwohnerschaft in Ettelbrück nimmt dagegen Stellung, daß sich die Juden noch in den öffentlichen Promenaden und Parks ergehen dürfen und daß es nicht möglich ist, sich an diesen Plätzen zu erholen, ohne [auf] Schritt und Tritt Juden zu begegnen.
[…](74)
 
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(45) VOBl-BNF, 73. Ausg., Nr. 3, S. 872 f. vom 24.4.1942.
(46) Die VO vom 22.4.1942 war die erste Maßnahme des MBF, die sich eigens gegen Juden deutscher bzw. ehemals deutscher Staatsangehörigkeit richtete. Ab dem 1.8.1942 oblag die Verwaltung der Finanzguthaben von deutschen Juden - wie die aller anderen Juden in Belgien - der Brüsseler Treuhandgesellschaft.
(47) Alexander von Falkenhausen.
(48) Original verschollen. Abdruck in: Paul Cerf, Longtemps j'aurai mémoire, Luxemburg 1974, S. 141-146.
(49) Das Konsistorium war seit der Unabhängigkeit Luxemburgs 1839 die offizielle Vertretung der Juden. Nach Auflösung aller jüdischen Institutionen musste es sich vom 15.4.1942 an Ältestenrat der Juden nennen.
(50) Nach Paul Cerf wurde die Denkschrift von Albert Nussbaum unterzeichnet und an die deutschen Besatzungsbehörden geschickt, eine Kopie sei an den Vorsitzenden der Verwaltungskommission von Luxemburg, Albert Wehrer, gegangen. Paul Cerf, L'étoile juive au Luxembourg, Luxemburg 1986, S. 235.
(51) Dr. Robert Serebrenik (1902-1965), Rabbiner; 1929-1946 Oberrabbiner von Luxemburg; ging im Mai 1941 ins Exil und gründete 1942 in New York gemeinsam mit anderen Flüchtlingen aus Luxemburg die Gemeinde Ramath Orah und das Luxembourg Jewish Information Office; er war langjähriges Mitglied des Jüdischen Weltkongresses.
(52) Auf Anordnung des CdZ Gustav Simon hatte der Gestapobeamte Paul Schmidt das Konsistorium aufgefordert, die nötigen Maßnahmen zur Ausreise aller Juden aus Luxemburg innerhalb von 14 Tagen zu ergreifen. Cerf, L'étoile juive (wie Anm. 3), S. 54.
(53) Zur Situation von Flüchtlingen, die aus dem Reich nach Luxemburg gelangten, siehe VEJ 2/271.
(54) Im Mai 1939 ergab eine Volkszählung, dass im Altreich noch 233 973 "Rassejuden" lebten; siehe VEJ 2, S. 48.
(55) Der Verfasser bezieht sich hier vermutlich auf den sog. Madagaskarplan, der im Sommer 1940 von AA und RSHA erarbeitet wurde und die Umsiedlung von vier Millionen Juden aus Europa auf die franz. Kolonialinsel Madagaskar vorsah; siehe VEJ 3/91, 92, 94, 99 und 101.
(56) Das Konsistorium hatte mit Unterstützung des Joint seit den 1930er-Jahren und während des ersten Jahres der Besatzung Flüchtlingen aus dem Reich und Juden aus Luxemburg zur Emigration verholfen, indem es Visa und finanzielle Mittel für die Einreise in aufnahmewillige Länder organisiert hatte.
(57) Am 1.8.1940 war auf Anordnung Hitlers die Angliederung Luxemburgs an den deutschen Wirtschaftsraum erfolgt.
(58) Am 8.8. und 14.8.1940 hatten zwei Transporte mit insgesamt 108 Juden Luxemburg in Begleitung eines Unteroffiziers der Feldgendarmerie verlassen. Sie wurden mit Bussen durch Frankreich und Spanien bis nach Lissabon gebracht, von wo aus sie nach Übersee weiterreisen konnten.
(59) Albert Nussbaum (1898-1978), Textilhändler; 1929-1940 Schatzmeister der jüdischen Hilfsorganisation ESRA, 1937 Wahl ins Konsistorium, Juni bis Aug. 1940 Präsident; von Mai 1941 an in Lissabon für den Joint tätig, organisierte von dort als Bevollmächtigter der luxemburg. Exilregierung die Auswanderung von Juden aus Luxemburg; emigrierte im Jan. 1942 in die USA.
(60) In den USA fanden 463 Juden aus Luxemburg Zuflucht, 102 Personen gelangten nach Kuba. Für die anderen genannten Länder konnten keine genauen Zahlen ermittelt werden. Mindestens 890 der im Mai 1940 in Luxemburg lebenden Juden entkamen bis Kriegsende aus dem deutschen Machtbereich.
(61) LHA Koblenz, 662,6/501. Abdruck in: Peter Brommer (Hrsg.): Die Partei hört mit, Band 2: Lageberichte und andere Meldungen des Sicherheitsdienstes der SS, der Gestapo und sonstiger Parteidienststellen im Gau Moselland 1941-1945, Teil 1: 1941-1943, Koblenz 1992, S. 70-92, hier 80-82.
(62) Am 15.8.1940 wurde ein Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg eingerichtet, Leiter war bis März 1941 Wilhelm Nölle, der Leiter der Staatspolizeistelle Trier.
(63) Franz Grünzfelder (1909-1942); 1933 NSDAP- und SS-Eintritt; von April 1937 an beim SD-Abschnitt Koblenz, von 1938 an in Trier, von Aug. 1940 an SD-Führer beim Einsatzkommando der Sipo und des SD in Luxemburg; von Nov. 1941 an Leiter der Hauptaußenstelle Baranowicze des KdS Weißruthenien; bei einem Einsatz gegen Partisanen getötet.
(64) In Kapitel I. Allgemeines wird über das einjährige Bestehen der Volksdeutschen Bewegung, die Reaktionen der luxemburg. Bevölkerung auf den deutschen Angriff auf die Sowjetunion und deutschfeindliches Verhalten berichtet. Der folgende Abschnitt ist Teil von Kapitel II, Religiöses Leben; vorab ging es um die Erfassung kirchlicher Grundstücksgesellschaften sowie das Karmeliterinnenkloster in Luxemburg-Zens.
(65) Nach dem Angriff der Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22.6.1941 wurden im Reich und den deutsch besetzten Ländern zahlreiche vermeintlich prosowjetisch eingestellte Personen verhaftet, darunter in Luxemburg einige Juden lettischer, litauischer, polnischer und russischer Herkunft.
(66) Nicht ermittelt.
(67) Die 1869 gegründete Jacoby'sche Heil- und Pflegeanstalt für jüdische Nerven- und Gemütskranke sollte von Dez. 1940 an alle stationär zu behandelnden geisteskranken Juden aus Deutschland aufnehmen; siehe VEJ 3/127. Die Patienten wurden nach dem Beginn der Deportation der deutschen Juden zusammen mit den Koblenzer Juden verschleppt. Der Plan, Juden aus Luxemburg in die Anstalt zu verlegen, wurde jedoch nicht umgesetzt.
(68) Zu dieser Zeit unterhielt das Konsistorium in Luxemburg mindestens fünf jüdische Altersheime, sie waren in Privathäusern jüdischer Familien eingerichtet worden.
(69) Am 23.5.1941 führte der CdZ Gustav Simon per VO die Arbeitsdienstpflicht in Luxemburg ein. Das Lager Hinzert, ca. 30 Kilometer von Trier entfernt, war im Okt. 1939 zunächst als Polizeihaftlager errichtet worden, von Juli 1940 an diente es als Haft- und Durchgangslager vor allem für Häftlinge aus Frankreich und den BeNeLux-Staaten. Insgesamt gab es 1939-1945 im Lager Hinzert etwa 13 000 bis 14 000 Häftlinge.
(70) Tätigkeitsbericht.
(71) Nicht aufgefunden. Esch a.d. Alzette, die zweitgrößte Stadt Luxemburgs, liegt im Süden des Landes. Die dortige Synagoge wurde am 3.6.1941 zerstört.
(72) Siehe Dok. 212 vom 29.7.1941.
(73) Nicht aufgefunden.
(74) Es folgen die Kapitel III. Kulturelle Gebiete, IV. Verwaltung und Recht, V. Wirtschaft und VI. Gegner.

zu Teil 3

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