In eigener Sache

Die nächste Instanz

09.09.2011. Am nächsten Dienstag ist es mal wieder so weit: Das OLG Frankfurt tagt in Sachen FAZ und SZ gegen Perlentaucher
Seit mehreren Jahren dauert inzwischen der Prozess, den die SZ und die FAZ gegen den Perlentaucher angestrengt haben.

Die beiden Zeitungen wollten dem Perlentaucher verbieten, ihre Buchrezensionen in Abstracts zusammenzufassen und diese an Internetbuchhändler weiterzuvertreiben. Damit waren sie vor dem Landgericht Frankfurt, dem Oberlandesgericht Frankfurt und dem Bundesgerichtshof erfolglos. Der BGH hielt in seinem Urteil im letzten Jahr fest: "Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassungen zu verwerten."

Allerdings hat der BGH das Verfahren ans Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen, das nun prüfen soll, ob die Notizen, mit denen die Gegenseite ihre Vorwürfe belegten, dem Urheberrecht in jedem Punkt entsprechen. Insgesamt handelt es sich um zwanzig Notizen, die FAZ und SZ ausgewählt hatten, um ihr Anliegen zu illustrieren.

Der Prozess mit dem Aktenzeichen 11 U 75/06 findet am Dienstag, dem 13.9.2011 um 11.30 Uhr in Saal 101 D des Oberlandesgerichts Frankfurt statt. Anschrift: 60313 Frankfurt am Main, Zeil 42.

Mehr zum Urteil des Bundesgerichtshofs hier und hier und zum Verlauf der Auseinandersetzung insgesamt hier.