Der Natur werden weltweit von Parlamenten, Regierungen und Gerichten zunehmend eigene Rechte verliehen. Was ist dran an den Rechten der Natur? Kann diese Rechtspraxis zur Bewältigung des Klimawandels beitragen? Wie lassen sich solche Rechte begründen? Und wie anwenden? Diesen Fragen geht Tilo Wesche in seinem philosophischen Grundlagenwerk mit Blick auf das Eigentumsrecht nach. Beim Klima-, Arten- und Umweltschutz werden Eigentumsrechte häufig vernachlässigt. Dabei wohnt ihnen selbst eine Vorstellung ökologischer Nachhaltigkeit inne, die zur Überwindung eines extraktiven Naturverhältnisses beitragen kann.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2024
Das von Tilo Wesche aufgestellte Konzept vom "nachhaltigen Eigentum" liest Rezensent Joseph Hanimann mit viel Interesse. Der Autor setze bei seiner Argumentation bei den aktuellen Problemen wie Klimawandel und Artensterben an und definiere Eigentum als "autorisierte exklusive Verfügungsgewalt", welche es dem Menschen ermögliche, der Natur zu schaden. Dabei differenziert Wesche, so Hanimann, zwei Arten von Eigentum: Sacheigentum und Gütereigentum. Während ersteres jedes Objekt als potentielles Eigentum betrachtet, wird beim zweiten differenziert, erklärt Hanimann, eine Gartenlaube ist nicht das gleiche wie ein Tropenwald. Daraus leitet der Autor ab, dass die Natur in den "Stand der Rechtssubjektivität" erhoben werden und so ihre eigenen Rechte wahrnehmen sollte, lesen wir. Von diesem "lapidaren Fazit" zeigt sich der Kritiker allerdings wenig überzeugt, da es immer noch jemanden braucht, der der Natur zu ihrem Recht verhelfen kann. So stellt sich Wesches Buch letztlich als "abgehobenes Kompendium" dar, welches das "Beharrungsvermögen eingespielter Gewohnheiten" und moralische gesellschaftliche Konstanten ausblendet.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 26.09.2023
Am Anfang des Buchs des Philosophen Tilo Wesche über die Rechte der Natur steht, führt Rezensent Thomas Ribi aus, eine Erörterung des Falls des Neuseeländischen Flusses Whanganui, der für die indigene Bevölkerung religiöse Bedeutung hat und seit 2017 als Rechtssubjekt gilt. Auch anderswo, unter anderem in der EU, aber vorläufig noch nicht in der Schweiz, wurde die Natur, beziehungsweise Teile von ihr, in einen solchen Status erhoben, fährt Ribi fort, wobei es zumeist nicht um Religion, sondern um Umweltschutz geht. Wesches Argument läuft laut Ribi darauf hinaus, dass die Natur eigene Rechte benötigt, damit Nachhaltigkeit sich durchsetzt. Um das zu plausibilisieren, denke Wesche den Eigentumsbegriff neu. Soweit so gut, meint der Rezensent, der am Ende freilich nicht überzeugt ist. Denn wie will die Natur, fragt er, ihre Rechte einklagen? Das geht nur mithilfe von Menschen, so Ribi. Letztlich helfe das Recht in dieser Frage nicht weiter.
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