Fast 2,5 Millionen Klagen erreichten im letzten Jahr die Zivilgerichte in erster Instanz! Die Streit-um-Drei-Ratgeber zur gleichnamigen ZDF-Erfolgssendung mit täglich 1,3 Millionen Zuschauern bringen die kuriosesten Fälle auf den Punkt und geben im Serviceteil wichtige Informationen zum Umgang mit Alltagsfällen, die vor dem Amtsgericht enden könnten. Immer mehr Menschen ziehen vor Gericht, wenn die Versprechungen des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht eingehalten werden. Klagen gibt es vor allem dann, wenn handfester Schaden entsteht, beispielsweise wenn eine Reise wegen eines fehlgebuchten Fluges nicht angetreten werden kann. Urlaubsspaß oder Schadenersatz: In welchen Fällen haben Klagen Aussicht auf Erfolg?
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 19.07.2000
In einer Doppelrezension bespricht Monika Peichl zwei Bücher, die sich als Ratgeber bei rechtlicher Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Urlaub und Reisen verstehen.
1) Wolfgang Büser, Guido Neumann (Hrsg.): "Ärger im Urlaub" (Wirtschaftsverlag Carl Ueberreuther)
An diesem Buch kritisiert die Rezensentin vor allem, dass die einzelnen Fälle viel zu aufwendig und langwierig geschildert werden. Zwar räumt sie ein, dass im Einzelfall auch die "jeweils besonderen Umstände" beim Urteilsspruch entscheidend sein können, dennoch hätte man dies ihrer Ansicht nach durchaus knapper darstellen können. Richtiggehend verärgert zeigt sie sich über die orthografischen Fehler in diesem Buch, von denen sie einige auflistet. Lediglich den "jeweils detaillierten juristischen Erläuterungen" kann die Rezensentin etwas abgewinnen und betont, dass hier - anders als in vielen anderen Ratgebern - auch auf die Kosten eingegangen wird. Auch die abgedruckten Vergleichsurteile gefallen ihr, allerdings bezweifelt sie ein wenig ihre Zuverlässigkeit.
2) "Ihr gutes Recht von A-Z" (ADAC-Verlag)
Peichl weist zunächst darauf hin, dass es sich hier um "eine aktualisierte Sonderausgabe eines Titels aus dem Verlag Das Beste" handelt. Als Ratgeber in Sachen Reiserecht hält sie diesen Band durchaus für empfehlenswert, da sie die wichtigsten juristischen Fragen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, abgedeckt sieht. Auch die beigefügten Musterbriefe und Verträge findet sie "nützlich". Allerdings wundert sich die Rezensentin, dass in einzelnen Punkten die Autoren nicht mit der Meinung von "Verbraucherrechtlern" übereinstimmen. Als Beispiel dafür nennt sie die Nennung von Zahlungsfristen bei Beschwerdebriefen oder auch die Beurteilung von Gepäckversicherungen. Abschließend weist Peichl noch auf die Beiträge zum Thema "Bahnreisen" hin, ein Thema, das ihr wegen der zahlreichen Pannen bei Zugfahrten besonders "interessant" erscheint.
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