Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.03.2021
Rezensent Jochen Zenthöfer liest Christoph Rollbergs Problematisierung von "Legal Tech" in Zivilprozessen mit Gewinn. Wo die Chancen, wo die Grenzen der computergestützten Justiz sind, kann ihm der Autor aufzeigen. Rollbergs Idee einer Zertifizierung algorithmischer Anwendungen im Rechtssystem gegen die ungehemmte Autonomisierung der Maschinen findet Zenthöfer richtig. Ebenso die Warnung des Autors, dass das Recht auf einen "menschlichen Richter" niemals kassiert werden dürfe.
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