Jose Castan Tobenas (1889 - 1969) gilt als einer der einflussreichsten Juristen Spaniens. Zum einen verfasste er ein bekanntes und sehr einflussreiches Lehrbuch des Zivilrechts. Zum anderen war er fast genau so lange der Präsident des Obersten Spanischen Gerichtshofs, wie die Diktatur Francos dauerte. Trotz seiner Bedeutung (oder vielleicht gerade deswegen) gibt es bis heute keine wissenschaftliche Arbeit, die sich mit ihm befasst. Diese Studie, die sich zum ersten Mal auf Archivmaterial stützt, das neben juristischen Quellen Film und Tagespresse einschließt, enthüllt die Realität einer Persönlichkeit, die nicht zu dem Bild des reinen Zivilrechtlers passt, das uns von seinen Hagiographen überliefert wurde. Castan war Student der Rechtswissenschaft in dem Zaragoza Luis Bunuels, Professor in Valencia während der letzten Jahre der Monarchie, Richter am Obersten Gerichtshof zur Zeit der Republik und nach einem notwendigen Depurationsprozess später erneut unter Franco. Er war Zivilist, aber auf seine Weise auch Prozessrechtler, Arbeitsrechtler, Förderer des Korporativismus, er verbreitete im Radio die grundlegenden Gesetze des Regimes Francos, und betätigte sich manchmal sogar als Soziologe auf dem Gebiet der Geschlechter und der Ehe. All diese Facetten und Wandlungen zeigt uns das vorliegende Buch, dessen spanische Originalfassung von "El Pais" als erster Beitrag zur Rechtsgeschichte und zur juristischen Kultur während der Diktatur gewürdigt wurde.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 01.04.2006
Für den K.K. zeichnenden Rezensenten belegt diese Studie des spanischen Rechtshistorikers Antonio Gonzalez Serrano, dass nicht jede Aufarbeitung eines düsteren Geschichtskapitels Furchtbares zutage fördern muss. Gonzales' Buch ist zwar als Abrechnung mit dem Gründervater des modernen spanischen Zivilrechts, Jose Castan Tobenas angelegt, muss sich aber damit begnügen, Castan Tobenas eine persönliche Nähe zum Franco-Regime zu attestieren, schließt der Rezensent aus seiner Lektüre. Vergehen oder Verbrechen kann der Autor dem Juristen nicht nachweisen, seine Arbeit hat Bestand.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.07.2005
Kritisch beurteilt Rezensent Gerd Roellecke dieses Buch von Antonio Serrano Gonzalez über Jose Castan Tobenas (1889 bis 1969), einen der führenden Juristen Spaniens unter Franco. Er hält dem Autor vor, in seiner Darstellung Castans nicht eben objektiv zu sein: Seine Argumentation sei die eines Feindes, nicht die eines Historikers. Gonzalez' Feindseligkeit gegenüber Castan führt Roellecke auf die in Spanien offenbar größeren Schwierigkeiten in Sachen Vergangenheitsbewältigung zurück. Unter dem Aspekt der vergleichenden Vergangenheitsbewältigung hält er das Buch also durchaus für "wichtig". Roellecke lässt keinen Zweifel daran, dass er Castan für absolut integer hält, weswegen er Gonzalez' Versuche, Castan am Zeug zu flicken, als "perfide" bewertet. "Der Versuch des Autors, Castan zu diskreditieren", resümiert Roellecke, "zeigt durch seine Vergeblichkeit, wie vorsichtig man mit der Zuweisung politischer Schuld sein muss, und durch seine Hispanität, wie oberflächlich Schuldvergleiche sein können".
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