Im ersten Nachkriegsjahrzehnt wurde das deutsche Rechtswesen unter der Herrschaft von sowjetischer Besatzungsmacht und SED grundlegend verändert; die Justiz entwickelte sich zum Werkzeug der kommunistischen Diktatur. Den Prozeß von Gleichschaltung und Anpassung schildert und analysiert Dieter Pohl am Beispiel des Landes Brandenburg und seiner Nachfolge-Bezirke. Dabei wird deutlich, daß die Justiz zunächst keineswegs völlig kommunistisch durchdrungen war. Nicht die Entnazifizierung, sondern erst die Etablierung von Lenkungsmechanismen und ein zweiter personeller Austausch machten die Gerichte systemtreu. Das Ergebnis zeigte sich in den politischen Prozessen ab 1949/50, die echte und vermeintliche Gegner des SED-Regimes massenhaft hinter Gitter brachten.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.08.2001
Friedrich-Christian Schröder sieht die Originalität von Dieter Pohls neuer Studie zur Justizgeschichte vornehmlich in ihrem regionalen Ansatz und in der Fülle des dargebotenen Materials. Detailliert stellt der Rezensent die auf die Entwicklung der Justiz in Brandenburg konzentrierte Untersuchung vor, an der er nicht viel auszusetzen hat. Nur das Fazit ihres diktaturvergleichenden Schlusskapitels findet er angesichts der "Mehrdimensionalität und der Vielzahl der geprüften Faktoren" zu dürftig. Beim Vergleich mit der westdeutschen Justiz nähere sich der Autor darüber hinaus "bedenklich" SED-Thesen, indem er für Tendenzen in beiden deutschen Staaten ebenfalls den Kalten Krieg verantwortlich mache. Da kann sich der Rezensent die Belehrung nicht verkneifen, dass man als Bürger der Bundesrepublik seinen "Vätern" dafür danken könne, die Ausweitung des gewaltsam seine Ideologie durchsetzenden kommunistischen Regimes mit allen Mitteln(!) verhindert zu haben.
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