In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Thüringen oft als eine Oase der Rechtsstaatlichkeit gepriesen. Petra Weber demonstriert, daß auch hier früh der Aufbau einer zweiten Diktatur auf deutschem Boden begann. Sie zeichnet nicht nur die Demontage der traditionellen Instanzenzüge der Justizverwaltung und die dort durchgeführten personellen "Säuberungsaktionen" nach, sondern analysiert auch die durch die Wirtschaftsjustiz betriebene Revolution von oben und die eng mit den deutschlandpolitischen Auseinandersetzungen verknüpfte politische Strafjustiz.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.03.2001
In einer Doppelkritik bespricht Friedrich-Christian Schroeder zwei neue Bücher über die Geschichte der Justiz in der DDR, macht zunächst aber den einschränkenden Hinweis, dass dieses Thema bereits in mehreren Büchern nach der Wende eingehend behandelt wurde.
1) Ruth-Kristin Rössler: "Justizpolitik in der SBZ/DDR 1945-1956"
Diesem Buch steht Schroeder recht ablehnend gegenüber. Er bemängelt, dass die Thematik nicht systematisch, sondern entlang von Akten aufgearbeitet werde, so dass man etwa Passagen über den sowjetischen Einfluss in sachfremden Kapiteln wie "Personalpolitische Entwicklungslinien" wiederfinde. Auch mag Schroeder der Argumentation der Autorin nicht folgen, dass man die DDR nicht einfach als Unrechtsstaat betrachten möge und zumindest die Jahre bis 1948 als eine Zeit der Demokratisierung einzustufen habe. Immerhin verweist Schroeder aber auf umfangreiches statistisches Material in dem Band.
2) Petra Weber: "Justiz und Diktatur"
Wesentlich eingehender und positiver bespricht Schroeder den Band von Petra Weber. Hier lobt er, dass die Autorin trotz einer enormen Detailfülle den Faden nicht verliert und ihr Material stringent aufbereitet. Auch die regionale Beschränkung auf Thüringen findet er gelungen, da die Region durch die anfänglich amerikanische Besetzung den späteren sowjetischen Eingriff ins Rechtswesen der SBZ noch deutlicher hervortreten lasse. Schroeder zeigt, wie sich in Webers Buch die Justiz der DDR immer mehr als ein Instrument zur Durchsetzung politischer Interessen erweist. So wurden zum Zweck der Enteignung von Betrieben etwa Strafprozesse vorgeschützt. Erst durch den Aufbau der Stasi, so Schroeder, habe diese Instrumentalisierung nachgelassen. Abschließend preist Schroeder die "akribische Aktenanalyse" und die "fesselnde Darstellung" des Themas durch Weber.
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