Ernst-Wolfgang Böckenförde

Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie

Antike und Mittelalter
Cover: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie
UTB, Tübingen 2002
ISBN 9783825222703
Taschenbuch, 462 Seiten, 21,90 EUR

Klappentext

Zusammen mit dem Verlag Mohr Siebeck. Fragen nach Recht und Ordnung des politischen Gemeinwesens durchziehen die europäische Geistesgeschichte. Der Jurist und ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde legt hier einen Gang durch diese Geschichte vor. Der Leser begegnet Denkern wie Sokrates, Platon, Augustinus oder Thomas von Aquin. Im Mittelpunkt steht die Frage danach wie das Denken über Recht und politische Ordnung im jeweiligen historischen Kontext zu beurteilen ist und worin dessen Grundlage und Rechtfertigung, dessen Aufgabe und Sinn liegt.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 19.08.2003

Eine "meisterhafte Geschichte" der Rechts- und Staatsphilosophie erblickt Rezensent Otto Kallscheuer in diesem Buch. Formal wie inhaltlich charakterisiert er Ernst-Wolfgang Böckenfördes aus jahrelanger Vorlesungstätigkeit hervorgegangene Rechtsgeschichte als "historisch-politische Ideengeschichte". Böckenförde stellt die großen Systeme von der Antike bis zum ausgehenden Mittelalter dar, mit denen die normative Ordnung des menschlichen Zusammenlebens begründet und interpretiert wurde, berichtet Kallscheuer. In großen Linien zeichne der Autor die Veränderungen der philosophischen Architektonik der Begründung von Recht und legitimer politischer Ordnung von Plato bis Luther nach. Dabei kann er nach Ansicht Kallscheuers insbesondere deutlich machen, dass der in der Neuzeit aufbrechende Gegensatz von Faktizität und Geltung der Rechtsordnung, zwischen positivem und Vernunftrecht, auf eine der christlichen Philosophie innewohnende Spannung zurückgeht. Deutlich wird für Kallscheuer auch, dass sowohl der theologische Radikalismus der göttlichen Allmacht von Duns Scotus und Ockham als auch Luthers Pessimismus der moralischen Ohnmacht des Menschen ohne göttliche Gnade die Scheidung von menschlichem und göttlichem Recht Befördert haben. "Es ist zu hoffen", resümiert der Rezensent, "dass Böckenförde uns auch die Fortsetzung der Geschichte in der Neuzeit nicht schuldig bleibt."

Rezensionsnotiz zu Die Zeit, 23.01.2003

In einer kurzen Kritik empfiehlt Robert Leicht wärmsten diese Einführung in das Staatsdenken von der Antike bis zum Mittelalter. Der Staatsrechtler und frühere Verfassungsrichter Böckenförde hat ein Lehr-Buch im besten Sinne vorgelegt, meint Leicht: durch- und einsichtig und auch für den Laien fassbar. Sehr hellsichtig findet Leicht etwa, wie der Katholik Böckenförde die Mrdernitätspotenziale aus Martin Luthers Zwei-Reiche-Lehre herausarbeitet. Bedauern äußert der Rezensent allein darüber, dass der Band nicht Entstehung und Entwicklung des neuzeitlichen demokratischen Staates umfasst, wandelt dies dann aber in "eine Bitte um Fortsetzung" um.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 04.12.2002

Rezensent Michael Stolleis zeigt sich von Ernst-Wolfgang Böckenfördes "Geschichte der Rechts und Staatsphilosophie" im großen und ganzen recht zufrieden. Ausdrücklich teilt er mit dem Autor die Auffassung, dass keine ernsthafte Jurisprudenz ohne eine Orientierung an den historischen und theoretischen Grundlagen des Rechts auskomme. Wie Böckenförde die 2000 Jahre Rechts- und Staatsphilosophie von Sokrates, Platon und Aristoteles bis zu Martin Luther darstellt, findet Stolleis recht solide. Er hebt Böckenfördes Mut hervor, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Neben wichtigsten Lebensdaten, schildere Böckenförde die "Ausgangslage", referiere die jeweils markantesten Züge der einzelnen Philosophen beziehungsweise Schulen und beschließe jedes Kapitel mit einer zusammenfassenden Würdigung, beschreibt Stolleis das Vorgehen des Autors. Als Nachteil von Böckenfördes Konzentration auf die großen Rechts- und Staatsdenker empfindet er die gelegentlichen Lücken, die sich so ergeben - der große Theologe und Philosoph Nikolaus von Kues etwa komme gar nicht vor. Auch dass die Kapitel in sich geschlossen nebeneinander stehen, gereicht Böckenfördes Werk nach Ansicht Steolleis' nicht immer zum Vorteil: Nur nebenbei erfahre man so von der gewaltigen Fernwirkung des Aristoteles bis ins 18. Jahrhundert, moniert Stolleis.
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