Strafrechtliche Verantwortlichkeit für eine im Jahre 1944 während der Besetzung Italiens durchgeführte Massenerschießung italienischer Gefangener als Vergeltungsmaßnahme nach einem gegen deutsche Soldaten gerichteten Partisanenangriff.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.08.2004
Der Staats- und Völkerrechtler Ingo von Münch fasst in seinem einen Strafprozess zusammen, in dem Friedrich Engel in Hamburg 2002 als 93 Jähriger zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, so Rudolf Lill. Dieser war verantwortlicher Polizeichef in Genua bei einer 59-fachen Repressal-Tötung, die als Antwort auf ein Bombenattentat ausgeführt wurde. Das Hamburger Urteil aber, so der Rezensent, bezeichne Münch als falsch, denn es werden seiner Einschätzung nach weniger die damaligen Zeitumstände berücksichtigt als der heutige Zeitgeist. Trotzdem will der Rezensent Münchs Kritik nicht als "Plädoyer für Engel oder einen anderen Täter seiner Art, sondern für Maß, Vernunft und Unparteilichkeit in der Justiz" lesen. Für den Autor, so weiß der Rezensent, eigne sich ein verspäteter Strafprozess nur sehr bedingt zur historischen Wahrheitsfindung und er fordere die Historiker und Publizisten auf, die Taten der Wehrmacht in Italien nicht pauschal zu verurteilen.
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