Alexander Bahar, Wilfried Kugel

Der Reichstagsbrand

Wie Geschichte gemacht wird
Cover: Der Reichstagsbrand
edition q im Quintessenz Verlag, Berlin 2000
ISBN 9783861245131
Gebunden, 862 Seiten, 34,77 EUR

Klappentext

Am 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin und seither ist die Kontroverse um die Urheberschaft des Brandes nie mehr abgebrochen. Dabei stehen sich seit den sechziger Jahren zwei Meinungen gegenüber; die maßgeblich von Hans Mommsen gestützte und später von Neorevisionisten wie Rainer Zitelmann wieder aufgegriffene "Alleintäterthese" (Marinus van der Lubbe) versus der von Walther Hofer u. a. verfochtenen These, die Nazis hätten den Brand gelegt und aus politischem Kalkül den Kommunisten in die Schuhe geschoben. Dieser Diskurs vollzog sich indes bis 1990 ohne Kenntnis der 50.000 Seiten Original-Akten, die in Moskau (und ab 1982 in Ost-Berlin) unter Verschluss lagerten. Die Autoren werteten diese Akten erstmals umfassend aus - mit zum Teil überraschenden Resultaten. Fazit der Autoren: Alle dokumentierten Fakten weisen auf die Nazis als Urheber des Brandes.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 25.04.2001

Geteilter Meinung zeigt sich Holger Gumprecht über diesen Band. So lobt er zwar den "bemerkenswert lesbaren Stil" und die vielen Hintergrundinformationen. Auch Spannung bescheinigt er dem Band. Doch was die These betrifft, nicht in erster Linie Marinus von der Lübbe, sondern die Nazis selbst steckten hinter dem Reichstagsbrand, so diagnostiziert der Rezensent einige Schwächen in der Beweisführung. Gumprecht hat sich von der Tatsache, dass die Autoren bei der Recherche Zugang zu bisher verschlossenen Dokumenten der Gestapo, Polizei und der Oberreichsstaatsanwaltschaft hatten (Akten, die im SED-Archiv lagerten und erst nach der Wende für die Forschung zugänglich gemacht wurden) offensichtlich mehr versprochen. "Hieb- und stichfeste Beweise" für die These der Autoren, die Nazis hätten den Reichstagsbrand als Vorwand gebraucht, um missliebige Gegner auszuschalten, konnten die Autoren hier nicht erbringen, bedauert der Rezensent. Und so listet Gumprecht mehrere Unstimmigkeiten und fragwürdige Argumentationen der Autoren auf, woraus er am Ende schließt, dass die Akten "schlicht nichts wirklich Sensationelles hergegeben" hätten.