Beate Rössler

Der Wert des Privaten

Cover: Der Wert des Privaten
Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2001
ISBN 9783518291306
Taschenbuch, 350 Seiten, 14,27 EUR

Klappentext

Warum schätzen wir Privatheit, warum sollen wir sie schätzen? Vor dem Hintergrund moderner, liberaler Gesellschaften wird eine normative Theorie des Privaten begründet, die den Schutz des Privaten als funktional auf die Möglichkeit eines autonomen Lebens bezogen sieht. Dabei werden unterschiedliche Dimensionen des Privaten entwickelt: die dezisionale Privatheit individueller Entscheidungen und Lebensweisen; die informationelle Privatheit als Kontrolle über Wissen, das andere von einer Person haben; und die lokale Privatheit geschützter Räume. Probleme der Privatheit von Beziehungen kommen ebenso zur Sprache wie Fragen des Datenschutzes und die normativen Schwierigkeiten im Verhältnis zwischen Öffentlichkeit und Privatheit.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 27.02.2002

Beate Rösslers Studie beginnt für Michael Schefczyk dort, wo Raymond Geuss' zeitgleich erschienene bedeutungsgeschichtliche Sammlung "Public Goods, Private Goods" (Princeton University 2001) aufhört. Wo Geuss das Recht auf Privatheit in Frage stelle, setze Rössler überhaupt erst an. Die Autorin unterscheidet drei Arten der Privatheit, erläutert Schefczyk: die lokale, die dezisionale und die informationelle Privatheit. Die Privatheit sei Voraussetzung für die Selbstbestimmung und Autonomie des Individuums - nur wer Abstand nehmen könne, erläutert Schefczyk Rösslers Thesen, sei auch in der Lage, sich über die eigenen Werte und Ideen klar zu werden. Aber nicht alles, was zur Privatsache erklärt werde, diene der Entfaltung von Autonomie, führt Schefczyk den "ausgereiften" Gedankengang der Autorin weiter: die gesellschaftliche Strukturierung der Privatsphäre begünstige beispielsweise nach wie vor die Männer. Wie man also Privates von Öffentlichem trenne, sei ganz und gar keine Angelegenheit privaten, sondern öffentlichen Interesses.

Rezensionsnotiz zu Die Zeit, 04.10.2001

Mit ihrem Buch über die Privatheit bringt Beate Rössler den zentralen Begriff der westlichen liberalen Tradition, den der Freiheit, auf den neuesten Stand - wollte man die Überlegungen zu Ende denken und umsetzen, dann, so die Rezensentin Elisabeth von Thadden, "beginnt der Boden zu zittern, auf dem wir leben". Wie das? Die Philosophin Rössler unternimmt nicht mehr und nicht weniger, als "die liberale Unterscheidung zwischen privat und öffentlich neu zu formulieren". Privatheit wird definiert als Autonomie des Individuums, diese wiederum liegt nach Rössler in seiner Fähigkeit, sich die Frage nach der Person, die man sein will zu stellen und zu beantworten und dann - im Privaten - auch tatsächlich nach den eigenen Wünschen zu leben. Die Privatheit wird aufgeschlüsselt in die Freiheit der Entscheidung, die Freiheit vor dem "unerwünschten Eingriff in persönliche Daten" und die Privatheit des eigenen Zuhauses. Anspruch auf diese Freiheiten, die Privatheit begründen, soll jeder haben, Mann wie Frau. Und hier, auf dem Gebiet der Geschlechterverhältnisse, sieht, angesichts der täglichen Praxis, die Rezensentin das revolutionäre Potenzial. Die Autonomie der Frau begründet sich nach Rösslers Meinung auch im Widerstand gegen "Rollenzuschreibungen". Einzig hier, bemängelt von Thadden, verzichtet die Autorin auf subtilere Differenzierungen, die das "Dilemma zwischen Fürsorge und Unabhängigkeit" genauer beleuchten könnten. Ein geringer Einwand allerdings, gegen ein Buch, dem es, so von Thadden, gelingt, mit "Herz und Verstand" zu denken und damit eine "luzide philosophische Korrektur westlicher Liberalismustheorien" vorzunehmen.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 29.09.2001

Sehr viel Sympathie für dieses Buch spricht aus der Besprechung von Ralf Grötker. Zwar äußert er Einwände gegen das "etwas technizistische Vokabular", das sich der akademischen Herkunft der Autorin verdankt, insgesamt aber schätzt er die Bemühungen Rösslers um die Definition der Privatheit. Die Untersuchung taugt, so Grötker, als "ausgeklügelter Scheidetrichter": was man durcheinander hineingeworfen hat, kommt wohl sortiert und erklärt unten wieder heraus. Etwas genauer gesagt: man erhält kluge Begriffsklärungen zur Privatheit, die über die Autonomie des Indivuums als sein Grundrecht hergeleitet und in drei Unterarten aufgespalten wird: Dezisionale Freiheit als "Sicherung der Interpretationshoheit über das eigene Leben", informationelle Freiheit als "Schutz vor Beobachtung" und lokale Privatheit als "Privatheit von Räumen". Der Rezensent attestiert der Methode der "Begriffsanalyse", der Rössler hier folgt, einen "kühlen Blick", der mit so mancher Mär aufräume, zum Beispiel dem Gerede vom "Ende der Privatheit".
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