Entgegen bisheriger Annahmen waren die Kommunen im "Dritten Reich" keine hilflosen Objekte zwischen der Willkür von Parteidienststellen und einem rigiden Staatszentralismus. Bernhard Gotto weist nach, dass die Augsburger Stadtverwaltung ein eigenständiges und aktives Glied innerhalb eines regional austarierten Herrschaftssystems war. Sie nutzte ihre erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten stets im Sinne des "Führers". Zudem stabilisierte sie das "polykratische" NS-Herrschaftssystem durch beständige Koordinationsleistungen, wie der Autor vor allem für die Kriegszeit belegt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006
Mit großem Interesse hat Marie-Luise Recker Bernhard Gottos Studie über die "Nationalsozialistische Kommunalpolitik" am Beispiel der Augsburger Stadtverwaltung gelesen und attestiert dem Autor, durch seinen Perspektivwechsel eine neue Sicht auf das Thema zu erreichen. Im Gegensatz zur bisherigen Forschung, die davon ausgehe, die Nationalsozialisten machten sich bei ihrer Kommunalpolitik den fortwährenden "Ausnahmezustand" zu Nutze, gehe Gotto davon aus, dass sich auf kommunaler Ebene tatsächlich eine "administrative Normalität" gebildet habe, die bis zum Ende des Krieges funktionierte, so die Rezensentin interessiert. Sie lobt diese These des Autors als sehr überzeugend und meint, dass sie nun an anderen Stadtbeispielen geprüft werden müsse, um ihre allgemeine Gültigkeit auch über Augsburg hinaus zu beweisen.
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