Neben der Polizei, der Wehrmacht, dem Parteiapparat und zahlreichen Sonderbehörden bildete die städtische Verwaltung einen integralen Bestandteil des nationalsozialistischen Herrschafts- und Terrorsystems. Während die Regellosigkeit und Unüberschaubarkeit der Macht- und Entscheidungsstränge im Dritten Reich in den vergangenen Jahrzehnten intensiv diskutiert wurden, sind die ordnenden Strukturen in der Forschung bisweilen vernachlässigt worden. Die Autorinnen und Autoren dieses Sammelbandes untersuchen deshalb anhand verschiedener regionaler Beispiele die Tätigkeitsfelder und Handlungsspielräume der Stadtverwaltungen im NS-Staat. Ihre Fragestellungen gruppieren sich um drei große Themenkomplexe: die Personalpolitik, die Gestaltungsspielräume kommunaler Aufgabenwahrnehmung und die von städtischen Dienststellen vollzogenen Verfolgungsmaßnahmen.Die Aufsätze zeigen, wie die Kommunen mit ihrer funktionalen Verwaltung erheblich zur Stabilisierung des NS-Regimes beitrugen. Von städtischen Einrichtungen gingen entscheidende Impulse für die Ausgrenzungs- und Verfolgungspolitik im Dritten Reich aus. Zu- und Sachbearbeiter, Amts- und Dienststellenleiter waren als Verwaltungsfachleute an der Schnittstelle von Normen- und Maßnahmenstaat tätig. Dabei stellte die wechselseitige Dynamisierung zwischen lokaler und staatlicher Ebene einen entscheidenden Faktor der nationalsozialistischen Kraftentfaltung dar. Dass dieser Mechanismus nahezu bis Ende des Krieges funktionierte, verweist auf den erheblichen Anteil der Gemeinden an der Ressourcenmobilisierung des Regimes.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.04.2006
Aufschlussreich erscheint Marie-Luise Recker dieser von Sabine Mecking und Andreas Wirsching herausgegebene Sammelband über die Rolle der Kommunen im "Dritten Reich". Sie betont eine Verschiebung der Akzente bei der jüngeren Forschung. Diese arbeite vor allem die Mechanismen heraus, die den kommunalen Verwaltungsapparat in den Dienst des Regimes stellten und so letztlich systemstabilisierend wirkten. Vorliegender Band verdeutlicht nach Ansicht Reckers nicht nur die fortbestehende Funktionsfähigkeit der Verwaltung und deren Kooperation mit den lokalen NS-Ämtern, sondern macht auch verständlich, warum die Stadtverwaltungen sich aktiv an den Disziplinierungs-, Ausplünderungs- und Verfolgungsmaßnahmen gegenüber den jüdischen Einwohnern beteiligten. Die Beiträge zu Augsburg, Memmingen, Frankfurt am Main, Hannover und Münster, befindet die Rezensentin, veranschaulichen diese Tatsache "in bedrückender Weise". Künftige Studien werden sich nach Einschätzung der Rezensentin an der hier vorgegebenen Deutung messen lassen müssen.
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