Die Arbeit untersucht, ob der Staat öffentliche Ämter in Abhängigkeit von religiösen oder politischen Anschauungen der Bewerber vergeben darf. Prinzipiell verbietet das Grundgesetz solche anschauungsabhängigen Benachteiligungen und Bevorzugungen, sodass Ausnahmen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein müssten. Zunächst stellt die Arbeit allgemein die Möglichkeiten zur Begrenzung der besonderen Gleichheitssätze des Grundgesetzes dar. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse auf diejenigen öffentlichen Ämter angewendet, die derzeit anschauungsgebunden vergeben werden. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Staat beispielsweise für Religionslehrer und Theologieprofessoren konfessionsabhängig zu besetzende Ämter einrichten darf, während eine Rechtfertigung für die konfessionsabhängige Vergabe der sogenannten Konkordatsprofessuren nicht ersichtlich ist. Auch die politisch gebundene Auswahl etwa der politischen Beamten ist verfassungsrechtlich differenziert zu beurteilen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.04.2015
Nach dieser Lektüre ist sich Christian Hillgruber sicher: Die Rücksicht auf religiöse und politische Orientierung von Amtsbewerbern muss die Ausnahme sein. Christian Jasper erläutert dem Rezensenten in seiner staatsrechtlichen Studie, warum. Indem er mit der verfassungrechtlichen Legitimierung argumentiert, legt der Autor dem Rezensenten nahe, dass der Religionsunterricht eine solche Ausnahme ist, die Konkordats-Professur in einem nicht-theologischen Hochschulfach jedoch nicht. Für Hillgruber ein streitbares Ergebnis. Auch wenn die eher schematisch strukturierte Dissertation für ihn kein reines Lesevergnügen darstellt, scheint ihm ihr Ertrag dennoch bemerkenswert.
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