Illegale Beweise sind unter dem Stichwort "Beweisverbote" zum Problem geworden. Die Diskussion hat einen Grad an Unübersichtlichkeit erreicht, der verallgemeinerungsfähige Prinzipien kaum noch erkennen läßt. Das Werk löst die Problematik aus dem gewohnten Kontext heraus und führt sie auf die Frage nach den Legitimationsbedingungen für die Beweisgewinnung zurück. Aus dieser Vorgabe werden Mindeststandards für ein rechtsstaatliches Beweisverfahren abgeleitet, an denen sich aktuelle Entwicklungen messen lassen. Es leistet damit einen Beitrag zur rechtspolitischen Diskussion sowie dazu, den Strafprozeß an rechtsstaatliche Prinzipien zurückzukoppeln und wendet sich an Wissenschaft und Praxis gleichermaßen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.10.2004
Kritisch geht Rezensent Gerd Roellecke mit Hellen Schillings Dissertation über "illegale Beweise" ins Gericht. Zwar gibt er der Autorin in manchen Punkten, die etwa die Fragwürdigkeit vom Beweisverfahren im Strafprozess betreffen, durchaus Recht. Aber im Kern kann er ihre Ansichten nicht teilen. Er hebt hervor, auf der Seite der Strafverfolgungsbehörden zu stehen und an den Sinn von Strafen und Strafverfahren zu glauben. Das tue Schilling zwar auch. Aber sie verschwende keinen Gedanken darauf, "wie die Strafverfahren zu befriedigenderen Entscheidungen führen könnten". Für sie sei der Fall mit der Feststellung erledigt, "Wahrheit" und "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege" dürften das Schweigerecht der Angeklagten nicht einschränken, ein Grundsatz an den sich die Praxis empörenderweise nicht halte. Dass die Autorin dann Kant bemüht, um mit ihm das Schweigerecht aus der unantastbaren Autonomie des Subjekts in Verbindung mit dem Verallgemeinerungsprinzip zu begründen, überzeugt den Rezensenten nicht. "Das Strafrecht mag dogmatische Schwierigkeiten haben und um seine Grundlagen ringen", räumt er ein, um gleich dagegen zu halten: "Theorien aus der Aufklärung helfen ihm aber nicht. Man hat sogar den Eindruck: Sie sind das Problem, dessen Lösung sie sein wollen."
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