Der hier rezensierende Regensburger Strafrechtler Tonio Walter findet das "kleine Buch" seines Hamburger Kollegen "unbedingt lesenswert". Seinem Leseeindruck zufolge geht es darin der Willensfreiheit "an den Kragen", beziehungsweise wird diese Freiheit deutlich relativiert. Zu diesem Zweck setze sich Reinhard Merkel mit manchem Säulenheiligen der Philosophie, zum Beispiel Immanuel Kant auseinander. Aber auch aus der Sicht der Hirnforschung werde die Frage des freien Willens beleuchtet. Sinn der Betrachtung ist, wie wir lesen, die Definition der Schuldfrage und ihre Folge für die Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang findet es der Rezensent problematisch, dass Merkel zwar vom Nichtvorhandensein eines wirklich freien Willens ausgeht, aber trotzdem beim alten Schuldstrafrecht bleibt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.03.2008
Michael Pawlik attestiert Reinhard Merkels Studie über "Willensfreiheit und rechtliche Schuld" einigen Scharfsinn. Richtig überzeugt wirkt er allerdings nicht. Die Aufgabe, die sich der Autor gestellt hat, scheint ihm nicht ohne: Merkel betrachte die Willensfreiheit einerseits als Illusion, wolle aber andererseits am Schuldstrafrecht festhalten. Pawlik hat Zweifel, ob dies konsistent und überzeugend zu leisten ist. Detailliert setzt er sich mit verschiedenen Begründungen und Argumentationen Merkels auseinander. Dabei stellt er bei allen Begründungsversuchen letztlich Schwachpunkte fest.
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