Den Bundestagsabgeordneten stehen bei ihrer parlamentarischen Tätigkeit Mitarbeiter zur Seite. Der Arbeitsvertrag wird zwischen den Abgeordneten und den Mitarbeitern unmittelbar geschlossen, die Gehälter werden indes vom Bund direkt an die Mitarbeiter gezahlt. Die Arbeitsbedingungen sind weitgehend durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages vorgegeben. Die Autorin verfolgt das Ziel, die besonderen rechtlichen Konstellationen innerhalb der Arbeitsverhältnisse herauszuarbeiten. Sie stellt zunächst das Arbeitsverhältnis in der Praxis dar. Die anschließende Untersuchung zeigt die rechtliche Einordnung der Regelungswerke auf, in denen die Arbeitsbedingungen niedergelegt sind. Einzelne praktische Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie die Art der Tätigkeit, Befristung u. ä. m. werden erläutert. Schließlich legt Henrike Vetter die Auswirkungen einer zweckfremden Beschäftigung auf die Aufwendungsersatz- und Gehaltsansprüche dar.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.08.2001
Rein alphabetisch rangieren Mitarbeiter vor Mitgliedern des Bundestages, weiß Martin Schumacher zu berichten. Und auch numerisch überragen sie ihre Arbeitgeber: Etwa 4000 Mitarbeiter stünden heute insgesamt den Bundestagsabgeordneten zur Verfügung, bezahlt von der Bundestagsverwaltung. Der typische Mitarbeiter, referiert Schumacher aus Vetters Studie, ist weiblich, nicht vollbeschäftigt und überwiegend im Wahlkreis des Abgeordneten tätig. Kurioserweise, berichtet der Rezensent weiter, bestimme der Ältestenrat die Arbeitsbedingungen - eine Praxis, die nach Meinung der Autorin nicht verfassungskonform ist. Vetter empfehle eine gesetzliche Neuregelung dieser Arbeitsverhältnisse - die sowohl die Freiheit des Mandats als auch arbeitnehmerrechtliche Aspekte berücksichtigen müsste. Der Verfasserin ist laut Schumacher jedenfalls ein genaues Bild der gängigen Praxis und eine Analyse der bisher gültigen Verträge, Betriebs- und Zusatzvereinbarungen zu verdanken.
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