Christian von Boetticher

Parlamentsverwaltung und parlamentarische Kontrolle

Cover: Parlamentsverwaltung und parlamentarische Kontrolle
Duncker und Humblot Verlag, Berlin 2002
ISBN 9783428106455
Broschiert, 390 Seiten, 84,00 EUR

Klappentext

Die Parlamentsverwaltung des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sind bisher nie Gegenstand vertiefter rechtswissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Handlungen der Parlamentsverwaltung und ihre Stellung im Verwaltungsgefüge zum ersten Mal einer eigenständigen Betrachtung zugeführt. Im letzten Kapitel untersucht der Verfasser die Kontrollmöglichkeit des Parlaments hinsichtlich der Eigenverwaltung. Diesbezüglich ist in der parlamentarischen Praxis ein verfassungswidriges Kontrolldefizit auszumachen. Kompetenzen, die dem Parlament zur Kontrolle der Verwaltung zustehen, insbesondere die haushaltsrechtliche Kontrolle, können ihre machthemmende Wirkung nicht entfalten. Zur Beseitigung dieses Defizits wird mehr Transparenz in Form verbesserter Kontrollmöglichkeiten durch das Wahlvolk vorgeschlagen.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.01.2003

"Muss der Bundestag seine Verwaltung stärker kontrollieren?", fragt Rezensent Martin Schumacher eingangs. Schließlich diagnostiziert Christian von Boetticher hinsichtlich der Kontrolle der Parlamentsverwaltung "ein Kontrolldefizit": "Als Etatgeber übt das Parlament im Haushaltsverfahren machthemmende Kontrolle aus", zitiert Schumacher den Autor, "im Bereich des eigenen Etats jedoch entfällt diese Machthemmung". Die Schlussfolgerung, dass das Parlament aufgerufen sei, geeignete Sanktionsmöglichkeiten für den Konfliktfall und für eine schärfere Kontrolle zu schaffen, steht für Schumacher indes "auf dünnem Papier". Boetticher empfiehlt hier eine Kontrollkommission, die die "Parlamentsfinanzierung" insgesamt intensiver durchleuchten und ihren Bericht vor der Bundespressekonferenz darstellen sollte, berichtet Schumacher. Zudem sollten nach Boettichers Auffassung Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenerstattung beim Bundeswahlleiter angesiedelt und die "Ämter" des Präsidenten in einen "ausschließlich" für Repräsentation und Sitzungsleitung zuständigen Präsidenten und einen direkt dem Parlament verantwortlichen Direktor getrennt werden. Für Schumacher liegt es letztlich an den Parlamentariern, durch mehr "Willen zur Kontrolle" ein als verfassungswidrig eingeschätztes "Kontrolldefizit" auszugleichen und damit der "Politikverdrossenheit" entgegenzuwirken.

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