Am Ende des 19. Jahrhunderts hatte der Glaube an die Erklärbarkeit der Welt durch die Naturwissenschaften auch das Feld der Kriminalität erobert: Psychiater, Juristen und Strafrechtspraktiker sahen es als erwiesen an, Straftäter aufgrund ihres Erbguts unterscheiden zu können. Dem sozialen Milieu eines Straftäters kam aus Sicht der Kriminalwissenschaftler häufig nur eine "tatauslösende" Funktion zu. Doch erst in der NS-Diktatur wurde die Forderung nach "Unschädlichmachung" von "unverbesserlichen Gewohnheitsverbrechern" ins Werk gesetzt. Das Ziel der Resozialisierung verschwand hingegen aus der Kriminalpolitik. Erst seit Ende der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts begann sich das kriminologische Denken grundlegend zu wandeln. Mit Kriminalbiologie teilweise eng verbundene nationalsozialistische Ansätze wurden zurückgewiesen und tradierte kriminalwissenschaftliche Deutungen kritisiert. Auf der Suche nach Alternativen beriefen sich Kriminalwissenschaftler zunehmend auf soziologische und psychoanalytische Erklärungsmodelle. Der Weg war frei, Kriminalität als ein gesellschaftlich-normatives Phänomen zu interpretieren.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Rundschau, 16.03.2006
Mit Interesse hat Matthias Arning die Dissertation gelesen, in der sich der Buchenwald-Referent der Gedenkstätte Buchenwald der Geschichte der Kriminalpolitik in Deutschland von 1880 bis 1980 vornimmt. Dabei gehe es dem Autor weniger um Brüche und Kontinuitäten als vielmehr um Verschränkungen, weiß der Rezensent. Materialreich und faktengesättigt präsentiere Baumann seine Ergebnisse und verdeutliche an einzelnen Beispielen, wie etwa die NS-Justiz noch weit in die fünfziger Jahre der Bundesrepublik hineinwirkte. Baumann interessiert dabei auch, wie Menschenbild und Gesellschaftsverständnis die Kriminalpolitik prägten, etwa bei der Kriminalisierung von abweichendem Verhalten. Denn dessen Akzeptanz sei immer Gradmesser gesellschaftlicher Liberalität, wie der Rezensent dieser Dissertation entnimmt.
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