Das ursprüngliche BGB war vom Leitbild des mündigen Bürgers geprägt, der eigenverantwortliche Entscheidungen trifft und deren Konsequenzen trägt. Die Abhandlung zeigt unter anderem am Beispiel des Verbraucherprivatrechts und des Wohnraummietrechts, wie jahrzehntelange rechtspolitisch motivierte Einflussnahme diese Mündigkeitsvermutung sukzessive relativiert hat. Das zeitgenössische Privatrecht basiert auf der Annahme eines schutzbedürftigen und als Verbraucher, Mieter oder Arbeitnehmer strukturell unterlegenen Bürgers. An die Stelle von dispositivem Gesetzesrecht sind zunehmend unabdingbare und durch Umgehungsverbote flankierte zwingende Inhaltsvorgaben getreten. Diese Abkehr vom Leitbild des mündigen Bürgers gerät nicht nur in Konflikt mit der politischen Projektion eines souveränen und autonomen Wahlbürgers, sondern begegnet auch gravierenden verfassungsrechtlichen und ökonomischen Bedenken.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.10.2017
Jochen Zenthöfer ist erfreut, das Thema Mündigkeit im Buch von Matthias Rüping behandelt zu finden. Rüping kann ihm nachweisen, dass der Schutz des Schwächeren auch für den Schwachen nicht unbedingt produktiv ist. Rüpings Rat zu externer Aufklärung zwecks Realisierung des Leitbilds des mündigen Bürgers sowie seinen Vorschlag zur Reformierung des Gewährleistungsrechts und der Lohnfortzahlung vermag der Rezensent nachzuvollziehen. Ein kluges Plädoyer für Privatautonomie und Bürgermündigkeit, findet Zenthöfer.
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