Die in regelmäßigen Abständen erscheinenden "Berichte zur Lage des Eigentums" thematisieren die Problem- und Erkenntnisfelder im Umfeld des Privateigentums in all seinen relevanten Bezügen, aus allen wissenschaftlichen Forschungsrichtungen sowiein nationaler, europäischer und globaler Perspektive. Im vorliegenden ersten Bericht stehen juristische Fragestellungen im Vordergrund. Am Beginn indes steht eine eigentumstheoretische Analyse zur sozialen Funktion des Eigentums von Christoph Engel. Otto Deppenheuer skizziert, analysiert und kommentiert die für das nationale Eigentumsrecht grundlegende Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG. Thomas von Danwitz gibt einen umfassenden Überblick über den internationalen Eigentumsschutz in Europa und auf der Ebene der Welthandelsorganisation.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 12.04.2003
Privateigentum wird heute, nach dem Zusammenbruch der auf Kollektiveigentum basierenden Ordnungen des ehemaligen Sowjetimperiums, als selbstverständlich angesehen. Genau darin liegt nach Ansicht des "G. S." zeichnenden Rezensenten seine Gefährdung. Um so verdienstvoller findet er den "Bericht zur Lage des Eigentums" der Rechtsprofessoren Thomas von Danwitz, Otto Depenheuer und Christoph Engel, der die Problematik ins Bewusstsein rückt und zeigt, wie sich das Privateigentum in Deutschland und in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg entwickelt hat und worin seine zentralen sozialen Funktionen liegen. Neben einer eigentumstheoretischer Analyse zur sozialen Funktion des Eigentums (Engel) bietet der Band nach Auskunft des Rezensenten eine kommentierte Skizze der Rechtsprechungsentwicklung des Bundesverfassungsgerichts zum Artikel 14 des Deutschen Grundgesetzes, der Eigentum und Erbrecht gewährleistet (Depenheuer) sowie einen Überblick über den internationalen Eigentumsschutz in Europa und auf der Ebene der WTO (Thomas von Danwitz). Vor allem Engels Aufsatz hat den Rezensenten in Begeisterung versetzt. Auf nicht ganz hundert Seiten liefere er eine "brillante Übersicht" zu praktisch allen wesentlichen Aspekten des Eigentums, wobei er sich ideologiefrei und differenziert mit eigentumskritischen Positionen auseinandersetzte.
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