Wie Intellektuelle nach politischen Umbrüchen ihre Rollen im alten System rechtfertigen, im neuen System aufbauen oder befestigen, demonstriert Bernd Rüthers am Beispiel mehrerer Juristengenerationen. Alte und neue "Seilschaften" steuern das kollektive Erinnern, und wer da "aus der Reihe tanzt", wird mit Isolation bestraft.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 10.04.2002
Als "Wendeliteraturen" bezeichnet man auch im juristischen Bereich die Flut an Büchern, die ein Systemumbruch zur Folge hat. Die neue verfassungsrechtliche Ordnung will interpretiert, der Bruch mit dem alten System sollte erklärt sein. Auf diesen Nenner bringt Andreas Anter den Rütherschen Ansatz für eine Untersuchung der juristischen Schriften der bekanntesten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Nach 1933 setzte eine geradezu "hermeneutische Euphorie" in der Auslegung der neuen völkischen Ordnung ein, wie Anten berichtet. Rüther verfolge die Karrieren dieser Juristen nach 1945 weiter - kaum einer von ihnen, außer Carl Schmitt, zog sich aus dem Berufsleben zurück. Ähnliches gelte auch für die DDR-Justiz, so Anten. Der Autor komme zu dem Schluss, dass sich in Umbruchzeiten aufgrund der gemeinsamen Weltanschauung und Biografie verstärkt Gruppierungen zusammenfänden, die nach außen als "Schulen" aufträten und als Verteidigungsgemeinschaft agierten. Das alles hört sich interessant an, gibt Anten zu bedenken, schürfe aber nicht tief genug. Er vermisst die Auswertung der einschlägigen Selbstrechtfertigungsliteratur der Nachkriegszeit und mahnt eine stringentere Vorgehensweise des Autors an, der sich häufiger wiederhole.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 27.12.2001
Das neue Buch des emeritierten Konstanzer Arbeitsrechtlers Bernd Rüthers über juristische Wendehälse der Jahre 1945 und 1989 enthält viele Anregungen, treffsichere Beobachtungen, ist kenntnisreich und überdies auch noch "vergnüglich" zu lesen, lobt Rezensent Albrecht Cordes, der den Essay zugleich "auf hohem Niveau" für gescheitert hält. Denn der Ansatz, anhand von Kollektivbiografien juristischen Opportunismus zu erörtern, gibt dem Individuum mal wieder Gelegenheit, sich genau von diesem Vorwurf zu distanzieren, denkt der Rezensent. Und, gibt Cordes zu bedenken, nach 1945 mussten Juristen sich gar nicht "wenden", denn eine Entnazifizierung habe nicht wirklich stattgefunden. Ein Vergleich zwischen der Zeit nach dem Nationalsozialismus und der DDR gestaltet sich für Cordes daher eher schwierig. Gerne aber, merkt der Rezensent an, würde er mehr von Rüthers lesen, zum Beispiel in einer nächsten Auflage etwas über den Umgang von Juristen mit der "geistig-moralischen Wende" der Ära Kohl.
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