Mit zwei Abbildungen. Die sogenannte Finanz- oder Bankenkrise, die weltweit zu einer Kapitalvernichtung von Billionen Dollar und in Deutschland zum Beinahe-Zusammenbruch des gesamten Bankensystems geführt hat, war keine unvermeidbare Naturkatastrophe, sondern Menschenwerk, nämlich das voraussehbare Ergebnis gigantischer Finanztransaktionen mit auf minderwertige amerikanische Hypotheken ausgegebenen Wertpapieren. Obwohl ein durch die Rettungsaktion von Regierung und Parlament dem deutschen Steuerzahler überbürdeter Schaden in astronomischer Höhe (jedenfalls von dreistelligen Milliardenbeträgen) verursacht worden ist, obwohl die Bankmanager (die bis zum Zusammenbruch des Systems hohe Erfolgsprämien vergütet erhielten) durch ausgeklügelte Konstruktionen die Bankenaufsicht umgangen hatten und obwohl die in die Spekulationen tief verwickelten Landesbanken dabei außerhalb ihrer öffentlichen Aufgaben gehandelt haben, ist die Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit (vor allem nach dem Straftatbestand der Untreue, Paragraf 266 StGB) bis heute nur selten gestellt und kaum näher untersucht worden. Diesem schwer begreiflichen Übelstand abzuhelfen und den Startschuss für eine breite und ergiebige Diskussion der Frage zu geben, ob die bisher größte je erlebte Finanzkatastrophe auf einem Systemversagen oder womöglich auf einer Form global organisierter Kriminalität beruht, ist das Ziel dieses Buches, das aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 10.05.2010
Mit Sympathie hat Rolf Lamprecht diesen Band über die strafrechtliche Verfolgung der für die Finanzkrise Verantwortlichen gelesen. Die Beiträge entstanden anlässlich eines dem Thema gewidmeten Symposiums. Trotz der konstatierten Sprödigkeit, die den Sammelband in seinen Augen auszeichnet, findet der Rezensent die juristischen Schlussfolgerungen der Autoren absolut überzeugend. Zudem kann er sich dem Herausgeber Bernd Schünemann nur anschließen, wenn dieser fordert, dass genauso wie für kleine Betrugs- und Untreue-Delikte auch bei den vorliegenden Fällen mit ihren Milliarden-Schäden gleiches Strafrecht zur Anwendung kommen sollte. Vor allem schließt sich der eingenommene Rezensent dem Wunsch der Autoren an, mit dieser Publikation den "Startschuss für eine breite und ergiebige Diskussion" abgegeben zu haben.
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