Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.08.2004
Trotz einiger Kritikpunkte findet Gerd Roellecke diese Schilderung der Strafrechtsreformdiskussion in Deutschland, die Christian Müllers nun vorgelegt hat, ziemlich spannend. Müller will zeigen, weshalb die Nationalsozialisten "moderne" Initiativen der Strafrechtsreform ausbremsen, politisch instrumentalisieren und schließlich rassistisch umbiegen konnten. Etwas zu kurz kommen nach Roelleckes Ansicht dabei die beiden traditionell diskutierten Zwecke staatlichen Strafens, Abschreckung oder Besserung auf der einen und Vergeltung auf der anderen Seite. Auch über die Bedeutung der preußischen Criminal-Ordnung zugrunde liegenden Unterscheidung von Geist und Körper, die ja erst eine Einbeziehung von Ärzten in das Strafverfahren ermöglicht hatte, hätte sich Roellecke mehr gewünscht. Müller stelle den innerstrafrechtlichen Konflikt aber nicht als Konsequenz aus der Geist-Leib-Unterscheidung dar, sondern als Kompetenzstreit zwischen Psychiatern und Richtern. Hier wiederum zeige er "sehr schön", wie Mediziner und Juristen um die Unterbringung geisteskranker Rechtsbrecher gerungen hätten und wie die Psychiatrie die Strafrechtsreform beeinflusst habe.
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