Fabian Stam untersucht die rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von Straftaten, die Bundeswehrsoldaten während eines Auslandseinsatzes begehen. Der Autor identifiziert die Defizite der gegenwärtigen Rechtslage und sucht diese zu lösen. Die Arbeit spannt dabei einen Bogen von der Geltung deutschen Strafrechts im Auslandseinsatz über Verfolgungspflichten sowie die gerichtliche Zuständigkeit (insbesondere nach dem 2013 eingeführten 11a StPO) bis hin zu Besonderheiten bei den Ermittlungen. Zentrales Anliegen ist es, eine Grundlage für effektive und rechtsstaatliche strafprozessuale Ermittlungen im Auslandseinsatz zu schaffen. Hierfür wird der weisungsgebundene Einsatz von Feldjägern als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.01.2015
Christian Hillgruber findet Fabian Stams Vorschläge für eine Vermeidung von Strafbarkeitslücken im Fall von Straftaten, die durch deutsche Soldaten begangen werden, lesenswert. Die Frage, ob es sich jeweils um eine Tat im im Einklang mit den völkerrechtlichen Regeln des bewaffneten Konflikts handelt oder nicht, steht laut Hillgruber in der Diskussion des Autors zusammen mit der Pönalisierungspflicht des Staates im Vordergrund. Stams Wege zur Konfliktbewältigung (Verbot der Aussageverwertung im Strafverfahren, Soldaten erhalten des Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft im Sinne des § 152 StPO) scheinen dem Rezensenten plausibel.
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