Kriegsgegner hatten es nie leicht in einem Land, in dem Soldaten, Militär und kriegerische Gewalt zu den Selbstverständlichkeiten staatlicher Existenz gezählt wurden. Häufig durften Kritiker es nicht einmal wagen, den Krieg als das Wesenselement des Politischen in Frage zu stellen. Erstmals zeichnen Juristen und Historiker ein Gesamtbild des Verhältnisses von Justiz und Pazifismus im kriegerischen 20. Jahrhundert. Das Fazit dieses ersten Gemeinschaftsprojekts von Juristen und Historikern lautet: Im Konflikt zwischen Macht und Freiheit hat sich die Justiz im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im NS-Staat und bis in die jüngste Zeit häufig auf die Seite der Machthaber geschlagen. Sie bediente sich dabei der strafrechtlichen Vorwürfe des angeblichen Landesverrats, der Wehrkraftzersetzung, der Nötigung. Immer wieder wurde Anklage wegen Beleidigung von Soldaten und Militärpolitikern erhoben. Die "kalte Amnestie" für Wehrmachts-Juristen, die Versuche zur Kriminalisierung von Gegnern der Wiederbewaffnung und zur Aushöhlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verweisen auf die Autoritätsgläubigkeit von Richtern und ihre Nachgiebigkeit gegenüber militärischen Interessen auch nach 1945. Aber es gibt auch ermutigende Versuche, diese dominante Strömung der Justiz zu durchbrechen.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Rundschau, 08.06.2005
Wie sich im 20. Jahrhundert die verschiedenen deutschen Staaten und ihre Justizbehörden gegenüber Pazifisten verhalten haben, ist für Rezensent Thilo Scholle ein "spannendes Thema". In den Beiträgen des Buches werden insbesondere die Ziele und Vorgehensweisen der jeweiligen Justizbehörden untersucht. In der Weimarer Republik etwa sei es weniger um die tatsächliche Verurteilung einzelner Pazifisten gegangen als vielmehr darum, ein allgemeines Klima der "Einschüchterung" zu erzeugen. Für die Zeit des Nationalsozialismus ist die bisher kaum untersuchte Wehrmachtsjustiz gegenüber "Deserteuren" und "Wehrkraftzersetzern" ein Schwerpunkt der Beiträge. Bis zu einem Prozess im Jahr 1999 gegen Jugoslawien-Kriegsgegner spannt der Autor den Bogen. trotz des Umfangs meistere der Band den "Spagat", die verschiedenen Zeiten und Rechtskulturen ohne "unzulässige Vergleiche" darzustellen.
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