In seiner Habilitationsschrift untersucht Horst Feldmann, inwieweit sich die moderne Institutionenökonomik zur Analyse und Gestaltung von Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen eignet, wie ihre entsprechenden Beiträge zu bewerten sind und zu welchen Grundfragen der Ordnungstheorie die Institutionenökonomik bislang Antworten schuldig geblieben ist. Er zeigt, daß sich mit Hilfe der Institutionenökonomik wichtige ordnungstheoretische Fragen und Probleme eingehend behandeln lassen. Auf diese Weise können eine Vielzahl theoretischer und empirischer Erkenntnisse gewonnen sowie weitreichende ordnungspolitische Gestaltungsempfehlungen abgeleitet werden. Dabei ist von Vorteil, daß die Institutionenökonomik fast alle methodischen Schwächen der älteren, ordoliberalen Ordnungstheorie vermeidet.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.05.2000
Rolf Ackermann findet die Ansicht Feldmanns, die Ordnungstheorie sei eine gefährdete Disziplin, "nicht ganz abwegig", denn sie sei ja in der Tat im Ausland so gut wie unbekannt. Als Verdienst des Autors hebt er hervor, dass er einen "Überblick über ein breites Theorienspektrum" biete und auf neuere Forschungsansätze der "Institutionenökonomik" zurückgreife, die er als Basis seiner Überlegungen gewählt habe. Doch kritisiert der Rezensent, Feldmann habe sich unterschiedliche Theorien angeeignet, ohne auf ihre Widersprüche zueinander einzugehen. Außerdem bemängele der Autor beispielsweise den Ansatz Buchanans zu einer Beurteilung von Wirtschaftsordnungen, ohne Gegenentwürfe anbieten zu können. Und so bezweifelt der Rezensent grundsätzlich, ob sich die Hoffnung Feldmanns, zu einer "umfassenden Ordnungstheorie" gelangen zu können, in Zukunft bewahrheiten wird. Denn "zu unterschiedlich sind die ökonomischen Ansätze, die sich mit Institutionen beschäftigen", befindet Ackermann abschließend.
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