Die neuere Altertumsforschung hat den Begriff des Politischen in Rom von dessen früher allzu starker Fokussierung auf den Staat gelöst und deutlich gemacht, daß Politik sich nicht nur in Bezug auf Staat und Institutionen definieren lässt. Da ein verändertes Verständnis des Politischen auch ein Nachdenken über das Recht notwendig macht, geht der Autor der Korrelation zwischen Recht und Gesellschaft in der römischen Republik nach und macht sich dabei Methoden und Erkenntnisse aus der soziologischen und anthropologischen Theorie zunutze. Er begibt sich als Althistoriker auf ein fremdes Terrain - in dem Bewusstsein, dass Recht nicht allein juristisch analysiert werden kann, ja dass ein juristischer Blick auf das Recht mehr zu dessen Legitimation als zu dessen Analyse beiträgt. Der Autor setzt sich mit der Gesetzgebung, der Jurisprudenz und der Rechtsprechung des praetor urbanus auseinander. Anschließend untersucht er anhand von Ciceros Rede für P. Quinctius die zivile Gerichtspraxis.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.06.2006
Wolfgang Schuller wundert sich, dass Jani Kirov in seinem Buch über die "Soziale Logik des Rechts" die Grundlagen des Rechtsverständnisses in der Römischen Republik so ausführlich darstellt, da es sich doch im Wesentlichen um bekannte Tatsachen handelt, wie der Rezensent anmerkt. Die Hauptthese, dass das römische Recht grundsätzlich durch die soziale Ordnung determiniert war, findet Schuller dann auch ein bisschen banal und letztlich den komplexen Sachverhalten nicht unbedingt angemessen. Er beklagt das fehlende Register und die unnötig schwer verständliche Sprache, um dann Kirov aber doch noch etwas Lob angedeihen zu lassen. So manche interessante Erkenntnis lasse sich doch gewinnen, meint Schuller, der als Beispiel die gewinnbringende Auslegung von Ciceros Rede für Quinticus anführt.
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