Die Arbeit stellt die Frage, ob und inwieweit Staaten, die einen Beitritt zur Europäischen Union beantragt haben, ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf diesen Beitritt zukommt. Dabei zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die EU in höherem Maße rechtlicher Überprüfung und Bewertung zugänglich gemacht werden kann, als bisher angenommen wurde. Anknüpfungspunkt aller Überlegungen ist die Erkenntnis, dass das Erweiterungsbedürfnis der Union als primärrechtlich verankertes Vertragsziel Rechtsverbindlichkeit besitzt. Unter Anwendung der Grundsätze zur Ermessensfehlerlehre des Europäischen Gerichtshofs gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung über einen Neubeitritt keinesfalls im rechtsfreien Raum stattfindet. Da eine fehlerhafte Beitrittsentscheidung eine Verletzung der Unions- und Gemeinschaftsverträge darstellt, ist sie vor dem EuGH justitiabel. Mit diesem Ergebnis vertritt die Untersuchung "Recht auf Beitritt?" eine Einzelmeinung und bewegt sich in einiger Entfernung von allen bisher erarbeiteten Ansätzen der Rechts- und Politikwissenschaft.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.04.2003
Juli Zeh, lässt Milos Vec uns wissen, ist nicht nur eine gute Schriftstellerin ("Adler und Engel"), sondern beherrscht auch ihr eigentliches Fach: Jura. Genauer: Europäisches Recht. Und hier ganz speziell - und doch von so großer Tragweite - das Recht europäischer Staaten auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Zeh beantworte die titelgebende Frage mit "ja"; ihre Begründung: die EU habe im Maastricht-Vertrag, wo die Bedingungen für den Beitritt festgelegt wurden, nicht nur politische, sondern auch juristische Richtlinien formuliert. Die "Selbstausweitung als politisches Prinzip" habe so zugleich ein einklagbares Recht begründet. Und das werden, vermutet Vec, auch die Kandidatenstaaten wissen.
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