Markus A. Kürten untersucht die aktuelle und zukünftig mögliche Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der EU. Nach der Einleitung und Zielbeschreibung im ersten Teil der Arbeit widmet sich Teil 2 der aktuellen Bedeutung der deutschen Sprache. Ausführlich werden die sprachlichen Regelungen im Primär- sowie im Sekundärrecht behandelt. Daran schließt sich eine kritische Analyse der Rechtswirklichkeit in der EU an, wobei vielfach Verstöße zu Lasten der deutschen Sprache festgestellt werden. Außerdem geht der Autor den rechtlichen und politischen Möglichkeiten nach, Verstößen gegen das Sprachregime entgegenzuwirken. Im dritten Teil der Untersuchung widmet sich Kürten der Zukunft der deutschen Sprache. Dabei geht er auf die enormen Anforderungen der Osterweiterung für die Gemeinschaft in sprachlicher Hinsicht ein und unterbreitet auch Vorschläge zur Verhinderung eines "Babylon in Brüssel". Insbesondere empfiehlt er eine verbindliche Festlegung der Arbeitssprachen auf Englisch, Französisch und Deutsch. Abschließend kommt er zu dem Ergebnis, daß der hohe Gemeinschaftswert der kulturellen Vielfalt es verbietet, eine einzige Sprache zur Lingua franca der Union zu erheben.
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