Seit der ersten Verurteilung der Freimaurerei durch Papst Clemens XII. (1738) wird die Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen mit kirchlichen Strafen belegt. Trotz nationalhistorisch bedingter Unterschiede innerhalb der Freimaurerei und trotz des Bemühens um eine differenzierte Betrachtung blieb die Haltung der maßgebenden kirchlichen Autoritäten gegenüber der gleichzeitigen Mitgliedschaft von Katholiken in Freimaurerlogen und der katholischen Kirche bis heute unverändert rigoros. Ausgehend von den historischen Anlässen der kirchlichen Verurteilungen werden im kanonistischen Teil der Arbeit die Strafnormen bis zur geltenden Rechtslage analysiert, Entwicklungen skizziert und schließlich die Frage nach der unbedingten Unvereinbarkeit, Katholik und Freimaurer zu sein, erneut gestellt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.11.2009
Diese kirchenrechtliche Dissertation von Klaus Kottmann läuft nach Ansicht des Rezensenten Lorenz Jäger auf diese Frage hinaus: Wird sich die katholische Kirche eher auf die Position des umstrittenen Theologen Hans Küng verständigen, die Freimaurerlogen nicht automatisch aus der katholischen Kirche auszuschließen, oder aber dem 1983 ergangenen Verdikt des damaligen Kardinal Ratzinger folgen, der die Freimaurerei als "schwere Sünde" geißelte und somit mit der katholischen Kirche für unvereinbar hielt. Ausführlich zeichnet der Rezensent die theologische Debatte nach, wie sie Kottmann in seinem Buch darlegt und referiert auch die Schlussfolgerung des Autors: "Objektiv" sei zwar dem Urteil des heutigen Papstes zu folgen, "subjektiv" aber ließe sich abwägen, solange der katholische Freimaurer die katholischen Glaubenswahrheiten mit seinen freimaurerischen Grundsätzen für vereinbar halte. Dies allerdings stellt nach Ansicht Jägers eine "reductio ad absurdum" von Seiten des Autors dar.
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