In einer Mischung aus erzählender Darstellung, Statistik und umfassender Analyse des sozialen und rechtlichen Hintergrundes berichtet "Ehen vor Gericht" über die spannenden, fast unglaublichen und bisweilen skandalösen Einzelschicksale und entwirft so ein buntes Panorama des Spätmittelalters.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.09.2008
Matrimonialprozesse im römisch-deutschen Reich des Mittelalters? Michael Borgolte scheint sich ein wenig auszukennen mit dem Sujet. Jedenfalls erklärt er in seiner Besprechung die Fährnisse dieser Rechtspraxis, die der Mediävist Ludwig Schmugge hier anhand von über 6000 Bittschriften an die bischöflichen Gerichte in einer systematischen Monografie erörtert. Erstaunlich an dieser Edition erscheint dem Rezensenten nicht nur die Geduld des Autors beim Umgang mit den formal streng normativ gehaltenen Texten, sondern auch die Anschaulichkeit und der Witz, mit denen Schmugge verfährt. Weniger gut dagegen gefällt Borgolte der Objektivitätscharakter, den der Autor den versammelten Texten unterstellt und von dem er das Bild des "päpstlichen Gnadenbrunnens" herleitet. Hier, so legt Borgolte nahe, ist Schmugge zu sehr Historiker aus dem Umkreis der Kurie.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 21.06.2008
Sehr eingenommen ist Rezensent Volker Reinhardt für diese Geschichte der Ehegerichtsprozesse der Renaissance, die Ludwig Schmugge vorgelegt hat. Die Schilderung von zahlreichen Fällen vor dem päpstlichen Scheidungsgericht des 15. Jahrhunderts, wo Paare ihre Ehen annulieren lassen konnten, findet er überaus "unterhaltsam". Die Lösung der Ehe erwies sich dabei als kostspielige Angelegenheit. Als ein Beispiel nennt er die Annulierung der ersten Ehe des französischen Königs Ludwig XII. durch Papst Alexander VI. Borgia, der als Gegenleistung einen Adelstitel und Truppen für die Eroberungen seines Sohnes Cesare erhielt. Reinhardt lobt die Darstellung als sehr kenntnisreich und lebendig, sie halte die Balance zwischen "juristischer Genauigkeit" und "Anschaulichkeit". Dank der Auswertung umfangreichen Quellenmaterials bietet das Buch in seinen Augen ein reiches Panorama des Paar-, Sexual- und Sozialverhaltens der Renaissance. Die Stärke des Buchs sieht Reinhardt in den Schilderungen und Deutungen der einzelnen Fälle. Zwar hat er einige kleinere Kritikpunkte anzubringen. Der Begriff der Sozialdisziplinierung etwa scheint ihm nicht angemessen. Gleichwohl aber hält er das Buch für einen "großen Wurf" und ein "ideales Hochzeitsgeschenk".
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 21.05.2008
Gefesselt hat die Berner Historikerin und Rezensentin Caroline Schnyder diese Studie über Gesuche an das päpstliche Ehegericht von Paaren in der Renaissance gelesen. Autor Ludwig Schmugge hat die "Registerbände der Pönitentiarie" mit den Gnadengesuchen in Sachen Ehe zwischen 1455 und 1492 sowie Archivbände aus den Bistümern Konstanz und Chur ausgewertet und hatte damit einen "einzigartigen Quellenschatz" zur Verfügung, so die Rezensentin. So manch erstaunlichen Fall hat Schnyder der Studie entnommen, wie das Eheannullierungsverfahren einer 20-jährigen, die wegen Impotenz des Mannes auf Auflösung der Ehe klagte. Mit seinem Buch kann Schmugge so manches Vorurteil über Ehe- und Sexualmoral der Zeit auflösen, stellt die Rezensentin interessiert fest, wobei sie besonders zu überraschen scheint, wie verständnisvoll das päpstliche Gericht mitunter geurteilt hat. So sei ein Hauptbestandteil einer gültigen Ehe die Freiwilligkeit gewesen, so Schnyder, die das Urteil des Autors, dies sei als "emanzipatorischer Erfolg" zu werten, offenkundig teilt.
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