Der vorliegende Band bringt das gleichnamige Werk von Jörg Paul Müller aus dem Jahr 1999 auf den aktuellen Stand. Er zeichnet die Rechtsentwicklung der letzten sechs Jahre detailliert nach. Lehre und Praxis zur Bundesverfassung werden umfassend aufgearbeitet. Zudem findet die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Praxis des UNO-Menschenrechtsausschusses breite Berücksichtigung. Punktuell wird rechtsvergleichend auf Fallrecht und Literatur des U.S.-amerikanischen und deutschen, in einigen Bereichen auch des französischen und britischen Verfassungsrechts hingewiesen. Der Ergänzungsband ist selbsttragend formuliert, übernimmt aber die Inhaltsstruktur des Hauptwerks vollumfänglich. Jede Textstelle ist durch ihre Stellung im Aufbau und durch Hinweise auf die entsprechenden Aussagen im Hauptwerk mit diesem eng verbunden. Ein kumulatives Sachregister erleichtert die Benützung von Hauptwerk und Ergänzungsband zusätzlich.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 20.06.2005
Diesen Ergänzungsband zur dritten Auflage des 1999 erschienenen "Klassikers" über die "Grundrechte in der Schweiz" sieht Walter Haller stark von "Internationalität" bestimmt. Der Autor Markus Schefer zeichnet darin die Entwicklung der Schweizer Grundrechte seit 1999 nach, wobei er sowohl Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und der Uno-Menschenrechtsausschusses als auch Urteile des deutschen Bundesverfassungsrechts und des Supreme Court der USA mit in den Blick nimmt, erklärt der Rezensent. Damit trage Schefer der zunehmenden "Internationalisierung des Rechts" angemessen Rechnung, lobt Haller. Lediglich die Fülle an Quellenangaben, die Schefer in den vielen, mindestens ein Drittel des Ergänzungsbandes einnehmenden Fußnoten anführt, stören den Rezensenten, weil sie seiner Ansicht nach die Lesbarkeit doch sehr erschweren. Ansonsten hat er viele "besonders aktuelle Thesen" des Autors in dem Band gefunden, die sein UInteresse geweckt haben, etwa Ausführungen zum "Folterverbot" sowie die gerichtliche Überprüfung von lebenslangen Haftstrafen.
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