Nach dem Ersten Weltkrieg hatte sich in Ostmittel- und Südosteuropa die Staatsbürgerschaft von fast 100 Millionen Menschen verändert; 30 Millionen waren zu Minderheiten in ihren neuen Staaten geworden. Der Völkerbund garantierte Minderheitenschutzbestimmungen aufgrund der geschlossenen Minderheitenverträge. Zur Umsetzung dieser Garantie wurde ein Petitionsverfahren geschaffen, das i. d. R. unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlief. Vorliegende Arbeit beschreibt erstmals die politische Geschichte völkerbundlichen Minderheitenschutzes auf der Grundlage des gesamten einschlägigen Aktenbestandes dieser Institution, einschließlich einer Auflistung sämtlicher bis Sommer 1929 eingegangener Beschwerden.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.04.2001
Zahlreiche Studien haben sich mit dem Minderheitenschutz in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen auseinandergesetzt. Aber keine hat bisher eine systematische Auswertung der Akten des Völkerbundes und im Besonderen seiner "Minderheitenabteilung" vorgenommen, berichtet Wolfgang Elz. Das hat nun Martin Scheuermann getan, und zwar mit großer Genauigkeit, meint der Rezensent. Systematisch habe der Autor jeden Staat, der sich zum Schutz seiner Minderheiten verpflichtet hatte und das Vorgehen des Völkerbundes bei Petitionen für betroffene Minoritäten untersucht. Und das Ergebnis ist nach Ansicht des Rezensenten wenig erfreulich. Der Völkerbund verstand sich eher als übergeordnete Institution der Konfliktregulierung denn als Schutzinstanz und wehrte die meisten Petitionen ab, wenn die Gefahr von zwischenstaatlichen Problemen wahrscheinlich erschien. Elz ist überzeugt, dass dieses Vorgehen keine humaneren Lösungen mit sich brachte.
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